Längst nicht jedes Möbelstück ist „massiv“. Für diesen Qualitätsbegriff gibt es nach Auskunft des Vorsitzenden der Initiative Pro Massivholz, Dr. Lucas Heumann, eine strenge Norm. Heumann: „Die DIN 68871 regelt Möbelbezeichnungen verbindlich. Massiv dürfen sich danach nur solche Möbel nennen, die in allen Teilen außer Rückwand und Schubladenböden aus massivem Holz gefertigt und nicht furniert sind.“
„Eiche massiv“ bedeutet also, dass ein Möbel durchgehend aus Eichenholz besteht. Massivholz-Möbel werden auch als Vollholzmöbel bezeichnet. Das Ausgangsprodukt für solche Möbel sind Platten aus gewachsenem Holz oder aus verleimten Lamellen und Stäben.
Sperrholz, Span- und Faserplatten dagegen sind natürlich kein Massivholz. Wurde bei den sichtbaren Flächen eines Möbelstücks ein Furnier verwendet, muss dies im Handel angegeben werden. Das Möbel wird dann zum Beispiel als „Eiche-Furnier“ angeboten. Als „echt“ gilt das Möbel nur dann, wenn Furnier und Massivholzteile der sichtbaren Flächen aus derselben Holzart bestehen.
Mehr über Massivholz findet sich in der kostenlosen Broschüre „Massivholz – eine gute Entscheidung“. Die gibt’s im Möbelhandel oder im Internet: www.promassivholz.de.
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