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Kostenreduzierung mit Rauchschutzabschlüssen

Tipps für Innenausbauer
Kostenreduzierung mit Rauchschutzabschlüssen

Ausschreibende Stellen wissen oft nicht ganz genau was sie laut Bauordnung tatsächlich benötigen.

Im Zweifelsfall wird „vorsichtshalber“ eine (vermeintlich höherwertige) T-30 Tür ausgeschrieben statt „nur“ einer Rauchschutztür. Oder der Bauherr vermischt die Anforderungen und fordert eine Rauchschutztür mit F- oder G-Verglasung. Die Folgen sind eindeutig: die Kosten steigen.
Der Fachmann kann solche Unsicherheiten in Ausschreibungen erkennen. Bei Kenntnis der Sachlage (Gebäudeart, Brandabschnitte, Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften usw.) kann immer ein Nebenangebot erstellt werden, in welchem die für das Erreichen des Schutzziels notwendigen Elemente angeboten werden. So wurde schon aus mancher T-30-Tür eine Rauchschutztür.
Müssen Details verändert werden, die in der vorstehenden Liste nicht aufgeführt sind, ist immer beim Türenhersteller (Zulassungsinhaber) nachzufragen, ob die gewünschte Änderung zulassungskonform ist. Zulassungsinhaber verfügen nicht selten über Erweiterungs- oder Änderungsmöglichkeiten, die aus der ursprünglichen Zulassung nicht hervorgehen. Anbieter oder Lizenznehmer der TSH System GmbH (www.tsh-system.de) können oft weiterhelfen. Die TSH System GmbH bietet darüber hinaus die Möglichkeit, diese Türen selbst herzustellen.
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