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Lackierräume und -einrichtungen

Aktualisierte BG-Information
Lackierräume und -einrichtungen

Lackierräume und -einrichtungen
Die Holz-BG hat die BG-Information (BGI) „Lackier-räume und -einrichtungen – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (Bestellangabe: BGI 740) neuen Bestimmungen angepasst und um praktische Beispiele erweitert. Die neue BGI behandelt wie bisher u. a. ausführlich:

• Generelle Anforderungen an Räume, in denen lackiert oder beschichtete Werkstücke getrocknet oder Lacke gelagert, gemischt oder bereitgestellt werden sollen und deren bauliche Einrich-tungen wie Fußböden, Wän-de, Fluchttüren, Rettungswege, Heizeinrichtungen, Beleuchtung
• Maßnahmen zum Brandschutz, z. B. die notwendigen Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen von Fußböden, Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Lüftungsschächten und -kanälen sowie zu Feuerlöscheinrichtungen
• Maßnahmen zum Explosionsschutz, vor allem die Anforderungen an die elektrische Ausrüs-tung in Lackierräumen, Lacklägern sowie Abdunst- und Trocknungsräumen.
Einen besonderen Raum nimmt die Lüftung und Absaugung von Lackierräumen und -einrichtungen sowie von Lacklägern ein. Hier werden u. a. Kriterien für eine wirksame und trotzdem wirtschaftliche Absaugung von Spritzwänden beschrieben. Darüber hinaus werden die Bedingungen zur Ableitung der abgesaugten Luft ins Freie erläutert.
Mit dem Erscheinen der neuen TRbF 20 „Läger“, Ausgabe April 2001, haben sich die Anforderungen hinsichtlich der Belüftung sowie des Explosionsschutzes in Lacklägern geändert. Erleichterungen gegenüber der vorherigen Regelung gibt es je nach Lagerraumvolumen und Luftwechsel, wenn brennbare Flüssigkeiten ausschließlich passiv gelagert werden, das bedeutet, wenn sie in gefahrgutrechtlich zulässigen, ortsbeweglichen, dicht verschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden und wenn kein Abfüllen, Mischen oder Umfüllen/Umpumpen von Lacken oder Lösemitteln im Raum stattfindet. Abschließend informiert die BGI über das richtige Arbeiten in Lackier-räumen, beispielsweise über
• Maßnahmen zur Verringerung von Overspray und Schadstoffkonzentrationen beim manuellen Verpritzen
• Maßnahmen beim wechselweisen Verpritzen verschiedener Arten von Beschichtungsstoffen
• Maßnahmen bei Arbeiten mit Zündgefahr (z. B. Schleifen, Schweißen, Schneiden)
• Sauberkeit in Lackierräumen (Reinigung, Austausch von Filtermaterial).
Die neue BGI ist wegen der zahlreichen Skizzen und Fotos, welche die Lösungsmöglichkeiten anschaulich erläutern, vor allem für den Praktiker aufbereitet und ist bei der Planung neuer wie auch beim Umbau vorhandener Räume und Einrichtungen eine wertvolle Hilfe.
Mitgliedsbetriebe der Holz-BG können die neue BGI 740 kostenlos von ihrem zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten oder einem sicherheitstechnischen Berater erhalten oder unter der Bestellangabe BGI 740 von den Dienststellen des Präventionsdienstes der Holz-BG anfordern. Zudem steht die BGI auch im Internet unter https://www.bghm.de als Download zur Verfügung. o
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