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Lesen bringt Gewinn

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Lesen bringt Gewinn

Lesen bringt Gewinn
Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist für ein modernes Handwerk unerläßlich, ist sie doch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe, das Fundament für ein Weiterbestehen in der Zukunft. Wer nicht in die Ausbildung der beruflichen Nachwuchskräfte investiert, gefährdet den Fortbestand seines Betriebes. Das mag hart klingen, weil gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen eine große Herausforderung ist. Auf der anderen Seite stehen die Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz finden, „auf der Straße“.

Das Deutsche Handwerk hat auf diese Herausforderung mit zusätzlichen Lehrstellen reagiert: Annähernd 632 000 junge Menschen erhielten 1997 ihre Ausbildung in einem Handwerksbetrieb, das sind 12 000 mehr als im Jahr zuvor und 40 % aller Auszubildenden in Deutschland. Auch das Deutsche Tischlerhandwerk leistet hier Vorbildliches: mit 42 208 Ausbildungsverhältnissen nimmt es bundesweit den 4. Platz ein.
Zwei Aspekte sind dafür symptomatisch: zum einen hat der Tischlerberuf bei den Berufsanfängern nichts an Attraktivität verloren, zum anderen haben die Betriebe teilweise weit über den Bedarf hinaus ausgebildet und damit gesellschaftspolitische Verantwortung bewiesen, indem sie jungen Menschen durch die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes den Einstieg in das Berufsleben ermöglichten – und das, so meine ich, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.
1997 haben bundesweit 15 687 männliche und 1261 weibliche Jugendliche eine Tischlerlehre aufgenommen. Für sie greift erstmals die neue, am 1. August 1997 in Kraft getretene „Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin“. Bereits in der letztjährigen BM-EXTRA hatten wir ausführlich über die vom Sachverständigenausschuß novellierte Fassung berichtet und die neuen Inhalte, die nicht nur in der betrieblichen Ausbildung, sondern insbesondere auch im Berufsschulunterricht neue Maßstäbe setzt, vorgestellt. Während die betriebliche Unterweisung der neuen Ausbildungsordnung bundeseinheitlich zum Tragen kommt, wird in einigen Bundesländern der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht in einen länderspezifischen Lehrplan übertragen, denn die schulische Ausbildung ist nun mal Ländersache. Wie man in Nordrhein-Westfalen damit umgeht, berichten wir auf den Seiten 9 bis 11.
Doch was zuvor gelehrt wird, muß im nachhinein auch abgeprüft werden. Und hier gibt es in der neuen Ausbildungsordnung gegenüber früher wesentliche Änderungen in den fachlichen Bestimmungen für das Prüfungswesen. Welche das sind, erläutert Oberstudiendirektor a. D. Heinz Otto Pfingsten auf Seite 22 bis 25.
Daß auch nach der „alten“ Ausbildungsordnung „gut“ ausgebildet werden konnte, zeigen die Arbeiten der jungen Gesellen des Prüfungsjahrgangs 1997 und hier insbesondere die Gesellenstücke des bundesweiten Gestaltungswettbewerbs „Die Gute Form“ auf den Seiten 28 bis 33.
Hervorragendes Können haben aber auch die Teilnehmer des Praktischen Leistungswettbewerbs im Tischlerhandwerk bewiesen, bei dem jedes Jahr der jeweilige Innungssieger, Landessieger und Bundessieger ermittelt wird (Seiten 18 bis 21).
Nicht nur ihnen, sondern allen die das Tischlerhandwerk bzw. Schreinerhandwerk erlernen, steht eine chancenreiche Karriere bevor, die sie, je nach schulischer Vorbildung, Stufe für Stufe auf der Karriereleiter weiterbringt. Wie vielfältig dies sein kann, ist der Grafik „Maßgeschneiderte Karriere“ zu entnehmen, die wir auf Seite 8 abgebildet haben.
Neu in der Technikerausbildung ist eine dreijährige Teilzeitausbildung an der Fachschule Detmold (Seite 89). Die bisher übliche zweijährige Vollzeitmaßnahme an Technikerschulen bleibt weiterhin erhalten (Seite 86 bis 97).
Beliebtestes Ziel ist jedoch die Erlangung der Meisterschaft. Das Bestreben, einen Betrieb zu gründen, sich selbständig zu machen, ist nach wie vor Wunsch Nummer eins, was sich auch in der Zahl der abgelegten Meisterprüfungen im Tischlerhandwerk widerspiegelt: Insgesamt 2916 Tischlergesellen und 77 Tischlergesellinnen haben 1997 dieses Ziel erreicht. Was nicht für sie bedeuten muß, daß damit alles Lernen ein Ende hat, im Gegenteil! „Lebenslanges Lernen“ gilt auch für den Meister. Als Unternehmer und Betriebsführer sollte auch er um Weiterqualifizierung bemüht sein. Zum Beispiel durch eine Ausbildung zum Gestalter im Handwerk (Seiten 72 bis 76), zum Restaurator im Handwerk (Seiten 78 bis 80) oder im kaufmännischen Bereich zum Betriebswirt im Handwerk (Seite 98). Eines ist unumstritten: durch zusätzliche Qualifikationen ergeben sich mehr Chancen für den beruflichen Erfolg.
Apropos Chancen: Die haben Sie, liebe Leser, in unserem großen BM-Karriere-Quiz, wenn Sie die auf Seite 123 gestellten Preisfragen richtig beantworten. Und das dürfte nicht schwer fallen, wenn man diese BM-EXTRA-Ausgabe aufmerksam gelesen hat. Insofern in doppeltem Sinn: „Lesen bringt Gewinn!“
Ich wünsche Ihnen dabei gute Informationen, gepaart mit viel Glück!
Herzlichst Ihr
Peter Nagel
BM-Chefredakteur
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