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Lüftung und Schallschutz ohne Komfortverlust

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Lüftung und Schallschutz ohne Komfortverlust

Fenster mit definierter Luftdurchlässigkeit können im Altbau und im Neubau einen erheblichen Beitrag zur Grundlüftung und zum Schallschutz ohne Komfortverlust bewirken. Dies zeigen die Erfahrungen und bauphysikalischen Messungen an ausgeführten Objekten.

Von Henning Mattill *

Welch zentralen Stellenwert das Thema Lüftung in Verbindung mit der Vermeidung von bauphysikalischen Schäden, z.B. Schimmelbildung einnimmt, beweist ein kürzlich gebildeter Unterausschuß zur DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“, welcher sich u.a. der Verknüpfung von Heizung, Lüftung und Schimmelbildung widmet.
Im folgenden Beitrag wird über Erfahrungen und Messergebnisse an zwei Objekten berichtet, bei denen die Grundlüftung als freie Lüftung über die Fensterfugen realisiert wurde.
Beim ersten Objekt, ein Plattenbau WBS 70 in Wismar, wurde eine Komplettsanierung durchgeführt, bei welcher die alten Holzfenster gegen moderne Kunststoff-Fenster, System Helmitin KSL mit integrierter Lüftung, ausgetauscht wurden.
Zentrale Bedingung seitens der Wohnungsbaugesellschaft und des Planungsbüros war, daß die Laborwerte, welche am einflügligen Fenster geprüft wurden, auch am Objekt im eingebauten Zustand an mehrflügligen Konstruktionen garantiert wurden.
Selbst bei den extremen Witterungsverhältnissen im Herbst 1996 und Frühjahr 1997 an der Ostseeküste (Berichte waren in allen Nachrichtensendern) verfügten die Wohnungsinhaber über den Komfort der Grundlüftung. Die üblichen Beeinträchtigungen, wie Schimmelpilzbildung, Zugluft oder Feuchtigkeitsschäden, traten selbst bei diesen extremen Bedingungen nicht auf, was die Wohnungsbaugesellschaft und die Wohnungsnutzer freute.
Im Beisein der Auftraggeber und des Planungsbüros wurden Messungen der Luftvolumenströme mit Hilfe des Blower Door-Verfahrens in von den Auftraggebern ausgesuchten Wohnungen durchgeführt. Im Vergleich zu den bestehenden Fenstern wurde überprüft, ob für das eingesetzte Lüftungsfenster (System KSL) die Prüfstandwerte hinsichtlich des Fugendurchlaßkoeffizienten (a-Wert) von a=[0,7 m³/h · m(Pa)²/³] im eingebauten Zustand eingehalten werden und ob ein Luftwechsel von b = 0,5 h-1 bei einem Differenzdruck an der Fassade von ip = 10 Pa gewährleistet ist.
Ausreichender Luftwechsel gewährleistet
Die Messungen in der Wohneinheit mit den eingebauten Lüftungsfenstern, über die detaillierte Protokolle und Berechnungen vorliegen, zeigten, daß der geforderte Luftwechsel von bQ = 0.5 h-1 bezogen auf die Wohneinheit bei einem Differenzdruck von ip = 10 Pa eingehalten wird. Der auf dem Prüfstand ermittelte a-Wert von a = 0,7 m³/[h · m(Pa)²/³] wird auch im eingebauten Zustand eingehalten. Der Einsatz der Lüftungsfenster in Verbindung mit einem richtigen Lüftungsverhalten der Mieter führte zu keinerlei Feuchteschäden.
Schallschutz und Grundlüftung am Objekt
Der Gebäudekomplex in Leipzig in der Arthur-Hoffmann-Straße wurde vom damals sehr bekannten Architekten Fritz Riemann für die gemeinnützige Beamten-Wohnungsbaugesellschaft Leipzig in Vollziegelbauweise erbaut. Alle 48 Wohnungen sind mit Loggien ausgestattet. Die Arthur-Hoffmann-Straße ist eine vom Verkehrs-lärm sehr stark belästigte Strasse, wo neben dem Autoverkehr zusätzlich 2 Straßenbahnen in geringen zeitlichen Abständen verkehren.
Die Anforderungsmatrix für die eingesetzten Fenster enthielt außer der Grundlüftung zusätzlich eine möglichst originalgetreue Optik und Fassadengestaltung mit speziellen Einzelanfertigungen von Zierteilen und Verleistungen sowie eine am Bau nachzuweisende Schalldämmung von R‘w mindestens 40 dB.
Zur Ausführung kamen Kunststoff-Fenster des Systems Helmitin KSL mit schmalen Flügel- und Kämpferansichten, überwiegend in Stulpausführung mit einer speziellen hochwärme- und schalldämmenden Verglasung mit den geforderten Schalldämmwerten.
Der a-Wert der Fenster wurde durch eine gezielte Anordnung der Simulierdichtung auf ca. 0,7 m³/[h·m(da Pa)23] eingestellt.
Die technischen Details der Luftführung sind dazu in der Zeichnung dargestellt, wobei bei der Ausführung in Schallschutzklasse 4 der raumseitige Lufteintritt über die Lüftungsdichtung nicht an einem Stück, sondern abwechselnd mit der Standarddichtung in 10 mm Stücken erfolgte. Beim Lufteintritt in den Rahmenfalz wurde die Dichtung an einem Stück ersetzt. Die Montage der Fenster erfolgte nach den Güterichtlinien der Gütegemeinschaft Kunst-stoff-Fenster und der VDI-Richtlinie 2719. Die Fenster wurden von innen gegen einen Maueranschlag gesetzt, die Anschlußfuge wurde mit Mineralwolle ausgefüllt und beidseitig versiegelt. Das Mauerwerk aus Vollziegel hatte einschließlich beidseitigem Putz eine Dicke von 450 mm. Die erreichte Schalldämmung wurde an einer vom Auftraggeber ausgewählten Wohnung gemessen. Die Durchführung der Schallmessungen erfolgte nach DIN 52210, Teil 5, im Fernfeldverfahren mit Lautsprecheranregung.
Das Prüfergebnis wurde als Prüfkurve und als Einzahlangabe dokumentiert. Das hohe bewertete resultierende Schall-dämmaß basiert auf der Bewertung der Gesamtfassade, bestehend aus Mauerwerk und Fenstern. Das Mauerwerk aus Sandstein und Vollziegel mit beidseitigem Putz hat bei der gemessenen Dicke von 450 mm und der dazugehörigen Flä-chenmasse gemäß Beiblatt 1 zu DIN 4109, Tabelle 5, ein bewertetes Schalldämmaß RWR von 57 dB.
Das Flächenverhältnis von Fenstern und Mauerwerk wurde mit 3,61 ermittelt. Aus der rechnerischen Beziehung zwischen den Flächenanteilen und den bewerteten Schalldämmaßen der Einzelteile errechnet sich für die Fenster ein bewertetes Schalldämmaß R‘W = 43 dB.
Die Ermittlung erfolgte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 4109. Damit konnten die schalltechnischen Anforderungen voll erfüllt werden.
Die definiert eingestellte Luftdurchlässigkeit bdeutet, daß an jedem Fenster pro Meter Fugenlänge, pro Stunde bei einer Druckdifferenz von ip = 10 Pa, insgesamt 7 m³ Luft ausgetauscht werden und damit eine ausreichende Grundlüftung gewährleistet ist. n
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