Die Haustür von Mehrfamilienhäusern darf nachts nicht abgeschlossen werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Geklagt hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Beschluss, wonach die Hauseingangstür zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens abzuschließen sei. Dieser wurde vom Gericht für unwirksam erklärt. Ein bei Nacht abgeschlossenes Haus können die Bewohner im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls nur noch mithilfe eines Schlüssels verlassen. In Paniksituationen sei nicht damit zu rechnen, dass jeder einen dabeihabe. Die Haustür sei dann ein tödliches Hindernis.
Auch in Mietverträgen ist eine Abschließpflicht nach Ansicht vieler Gerichte unwirksam. Dem Interesse der Hausbewohner an Einbruchssicherheit könne die Gemeinschaft durch eine Haustür entsprechen, die zwar verschließbar ist, von innen aber mithilfe eines Panikschlosses auch ohne Schlüssel immer geöffnet werden kann. Damit berücksichtige man die Interessen aller Bewohner. Dass das nächtliche Abschließen ein Sicherheitsrisiko sein kann, belegen Internetvideos von Feuerwehren eindrucksvoll. (nr/Quelle: D.A.S.)
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