Ab wann und wie müssen Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688 mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das jüngste Technische Merkblatt der Fachgruppe Mineralwerkstoff im pro-K Industrieverband für Halbzeuge und Konsumgüter aus Kunststoff. Unter dem Titel „Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688“ informiert die Fachgruppe zur Bedeutung der CE-Kennzeichnung und zeigt Hilfestellungen bei der Umsetzung auf. Voraussichtlich im Frühjahr 2009, wird die CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff verpflichtend. Das neue Technische Merkblatt richtet sich an Hersteller, Verarbeiter, Händler und Importeure. Das CE-Zeichen ist ein Siegel mit dem der Hersteller/Händler erklärt, dass sein Produkt die Anforderungen der entsprechenden europäischen Norm erfüllt. Es wirkt als unbegrenzte Handelserlaubnis für Produkte innerhalb der Europäischen Union. Das Merkblatt erläutert die gesetzlichen Grundlagen, allgemeinen und spezifischen Anforderungen an die Waschbecken sowie die werkseigene Produktionskontrolle, die Konformitätsbewertung. Außerdem ist ein Beispiel für die Konformitätserklärung enthalten. Interessenten können sich dieses Merkblatt unter www.pro-kunststoff.de herunterladen.
Die Fachgruppe Mineralwerkstoffe stellt im Internet eine ganze Reihe weiterer Informationen und Downloads zur Verfügung. So z. B. auch ein technisches Merkblatt über werkstoffgerechte Handhabung, Verarbeitung und Verwendung von Mineralwerkstoffen.
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