Ein Ausbildungsvertrag muß vor Beginn der Berufsausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden schriftlich niedergelegt werden. Der Inhalt des Vertrages hat den gesetzlichen Mindestanforderungenzu entsprechen. Wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet hat, wird zum Vertragsabschluß die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt. Alle vertragschließenden Parteien erhalten ein Exemplar des Vertrages.
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