Künftig ist die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs nicht mehr obligatorisch vorgeschrieben. Diese Entscheidung des Landtags nannte der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages, Dr. Hartmut Richter, eine herbe Niederlage für die Mittelstandspolitik in Baden-Württemberg.
Positiv bewertete Richter, daß die Entscheidung des Landtags nicht das vollständige Aus für das bewährte Vergaberecht bedeute. Er begrüßte die von der Regierungskoalition eingebrachte Entschließung, die Handlungsbedarf für ein Gesetz anerkenne, das ein Vergaberecht und eine Vergabepraxis sichere, mit der das Handwerk leben könne. Dieser Entschließungsantrag revidiere die anders lautende Erklärung in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung.
Das verabschiedete Gesetz erleichtert den Gemeinden die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften wesentlich, wobei diese kommunalen Gesellschaften nicht an die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Mittelstandsrichtlinie gebunden sind. Arbeiten für kommunale Vorhaben müssen dann nicht mehr in mittelstandsgerechten Fach- und Teillosen ausgeschrieben werden, sondern können durch die GmbH in freiem Verhandlungsspielraum vergeben werden. Richter: “Ein transparenter und kleinbetriebsfreundlicher Wettbewerb wird so erheblich erschwert.” Für die Handwerksbetriebe entstehe der negative Effekt, daß wichtige Bestimmungen des Mittelstandsforderungsgesetzes außer Kraft gesetzt werden. n
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