1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Nachbar muss „Lärm“ elektrischer Läden „ertragen“

Gerichtliches Urteil zu nächtlichem Schließen von Rollläden
Nachbar muss „Lärm“ elektrischer Läden „ertragen“

Nachbar muss „Lärm“ elektrischer Läden „ertragen“
Ein Nachbar wollte das nächtliche Schließen verbieten lassen. (Bild: Tomicek/LBS)
Wahrscheinlich gibt es im Nachbarrecht kein Thema, das nicht irgendwann vor Gericht landet, weil sich Anwohner von bestimmten Verhaltensweisen des Nachbarn gestört fühlen. Diesmal: nächtliches Schließen von Rollläden.

Geklagt hatten Wohnungseigentümer, da sie nicht zur späten Stunde aus der Ruhe gebracht werden wollten, weil die Nachbarn unter ihnen die elektrischen Rollläden herunterlassen. Das sollte ihnen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für den Zeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr untersagt werden.
Doch der zuständige Richter am Amtsgericht sah keine Veranlassung, diesen Wunsch zu erfüllen. Das Betätigen der Rollläden gehöre zum normalen Gebrauch einer Wohnung – auch noch zu Zeiten zwischen 22.30 und 23.30 Uhr, zu denen das der Beklagte getan hatte. Immerhin dauere das Schließen ja nicht ewig. Von einer Störung, die einen Unterlassungsanspruch begründe, könne hier keine Rede sein. (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 55 C 7723/10)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de