Die Einführung der CE-Kennzeichnung für Fenster und Haustüren ist noch kein halbes Jahr alt, schon steht die erste Nachbesserung der Produktnorm vor der Veröffentlichung: Die Änderung EN 14351-1/A1. Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ude vom ift Rosenheim erläuterte – anlässlich der Fachtagung Normung und Technik des VFF am 23. Juni 2010 in Frankfurt – die wichtigsten Korrekturen und Ergänzungen dieses Amendments.
So muss der Probekörper der Erstprüfung (ITT) gekennzeichnet und damit jederzeit vorweisbar sein. Zum Thema Substitution erklärte er beispielsweise, dass man für den Austausch eines Beschlags im Fall des Cascading ITT unbedingt die Freigabe durch den Systemgeber haben muss. Auch wenn der übersetzte Text des Amendments erst im Sommer im Druck vorliegt, können die Neuregelungen schon rückwirkend ab März berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde über die neue DIN 18055 diskutiert. Während die europäischen Normen nur Klassen und Nennwerte kennen, stellt sich dem Planer und Fensterbauer die Frage nach den geltenden und erforderlichen Anforderungen eines bestimmten Objekts. Hier soll in Zukunft die neue DIN 18055 als Abfassung der allgemein anerkannten Regeln der Technik weiterhelfen. Einen Vorentwurf dieser Norm, stellte Dipl.-Ing. Ralf Spiekers von Tischler Schreiner Deutschland vor. In dieser Norm werden die 19 wichtigsten Eigenschaften und Anforderungen von Fenstern und Haustüren detailliert beschrieben. Falls alles nach Plan läuft, kann die neue DIN 18055 Anfang 2011 in Kraft treten.
Einen weiteren Schwerpunkt der Tagung bildete das Baumaterial Glas und seine Eigenschaften. Dipl.-Phys. Christoph Troska, Glasexperte von Pilkington, beschrieb, wie sich der Neigungswinkel des Glases auf den Ug-Wert auswirkt. Ralf Vornholt (Saint-Gobain-Glass) stellte die energetische Anforderung und ihre Umsetzung bei rahmenlosen Konstruktionen dar.
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