Die Güte- und Prüfbestimmungen für RAL-Holzschutzmittel liegen jetzt in überarbeiteter Fassung vor. Sie lösen die bisher gültigen Bestimmungen vom Oktober 1996 ab. Um auch auf neue Entwicklungen im Holzschutz reagieren zu können, wurde darin u. a. dem Güteausschuss mehr Flexibilität bei der Beurteilung der biologischen Wirksamkeit der Holzschutzmittel eingeräumt.
Mit den Güte- und Prüfbestimmungen werden die für Holzschutzmittel mit Gütezeichen notwendigen Anforderungen an die biologische Wirksamkeit, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Umweltverträglichkeit festgelegt, deren Einhaltung durch die Überwachung der Herstellung gesichert wird. Sie bilden zugleich die Grundlage für Verleihung des “Gütezeichens RAL-Holzschutzmittel” durch die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., Frankfurt am Main.
Die neuen Bestimmungen gelten wie bisher für Holzschutzmittel, die
• zum vorbeugenden Schutz vor holzverfärbenden Organismen (Bläuepilze)
• zum vorbeugenden Schutz statisch nicht beanspruchter Hölzer vor holzzerstörenden Organismen
• zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk sowie
• zum vorbeugenden Schutz von Schnittholz gegen Bläue- und Schimmelbefall eingesetzt werden.
Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen können zum Preis von 30.- DM (einschließlich MwSt., Verpackung und Porto) angefordert werden bei:
Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V.
Karlstraße 21, 60329 Frankfurt a. M., Fax 0 69/25 16 09 o
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