Ende Dezember hat der Bundesrat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-Bafög) gebilligt und damit den Weg für wesentliche Verbesserungen frei gemacht.
Handwerker, die an Meisterkursen oder anderen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können ab 1. Januar 2002 mit einer höheren Förderung rechnen. Der ZDH hat sich intensiv für die Verbesserungen des Meister-Bafögs eingesetzt und hofft, dass mit den attraktiven Förderungen auch die Zahl der Teilnehmer an Meisterkursen und Fortbildungsmaßnahmen wieder steigt. Den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen oder einen bestehenden Betrieb zu übernehmen wird erleichtert, denn das neue Meister-Bafög ermöglicht den Erlass der Darlehensrückzahlung in Höhe von 75 %, wenn innerhalb der ersten drei Jahre nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme eine freiberufliche Existenz gegründet oder ein bestehendes Unternehmen übernommen wird.
Über die wichtigsten Änderungen informiert ein Faltblatt des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT). Es steht allen Handwerkskammern und Fachverbänden ab sofort zur Verfügung und ist ebenfalls im Internet unter www.zdh.de zu finden. o
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