2005 war für den Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) das Jahr der Entscheidungen. Nicht nur die Erstausbildung wurde neu geordnet. Auch die Meisterprüfungsverordnung ist auf ihrem Weg der Neufassung ein ganzes Stück weiter gebracht worden. Der BHKH und die IG Metall als Sozialpartner haben sich in wesentlichen Punkten des Meisterprüfungsprojektes geeinigt.
In der noch gültigen Meisterprüfungsverordnung von 1987 steht die handwerkliche Tätigkeit des Meisters im Vordergrund. Die neue Meisterprüfungsverordnung soll auch das konzeptionelle Handeln fördern. Es gilt der Grundsatz: Ein Meister muss heute nicht nur handwerklich meisterlich sein, sondern seinen Betrieb auch meisterlich führen können.
Aus diesem Grund haben sich die Sozialpartner auf ein abgestimmtes Konzept zwischen Meisterprüfungsprojekt und Situationsaufgabe verständigt. Der aktuelle Entwurf sieht die Gleichberechtigung von konzeptionellen und handwerklichen Meisterprüfungsprojekten vor. Beide Bereiche sollen sich ergänzen: Hat der Prüfling ein handwerkliches Prüfungsprojekt gewählt, muss die Situationsaufgabe konzeptionell sein – und umgekehrt.
Dieser Entwurf der neuen Meisterprüfungsverordnung ist vor kurzem durch die Kammerbefragung gegangen. Demnächst wird er an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weitergeleitet. Ziel des BHKH ist es, dass die Verordnung noch dieses Jahr in Kraft tritt.
Zur Info: Die Kammerbefragung ist ein Schritt im gesamten Verfahren der Neuordnung von Meisterprüfungsverordnungen. In ersten Verhandlungen einigen sich die Sozialpartner auf einen gemeinsamen Entwurf.
Dieser Entwurf geht im zweiten Schritt in die sogenannte Kammerbefragung. Hierzu wird der Entwurf über den ZDH an die Handwerkskammern, als zuständige Stelle für die Prüfungsabnahme, zur Stellungnahme weitergeleitet. In der Regel geben die Kammern den Entwurf allerdings an die Vorsitzenden der Meisterprüfungsausschüsse zur Stellungnahme weiter. Diese Stellungnahmen gehen dann an die Sozialpartner als Änderungsempfehlung zurück.
Arne Bretschneider
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