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Nicht handwerksgerecht

Gesetzentwurf über Teilzeitarbeit
Nicht handwerksgerecht

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge stelle viele Handwerksbetriebe vor kaum lösbare organisatorische und arbeitsrechtliche Probleme. Insbesondere der vorgesehene Teilzeitanspruch, so die Handwerkskammer Ulm in einer Pressemitteilung weiter, stoße in den Betrieben des Handwerks auf massive Umsetzungsschwierigkeiten. So seien Vollzeitarbeitsplätze von Gesellen und Meistern schwer in Teilzeitarbeitsplätze umzuwandeln. Auch die vorgesehene Regelung, die Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten im Anwendungsbereich des Teilzeitanspruchs auszunehmen, wird als unzureichend empfunden.

Ebenso ist die Wartezeit von sechs Monaten, nach deren Ablauf der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit geltend machen kann, nach Auffassung der Handwerkskammer Ulm zu kurz bemessen. Sie fordert daher, um Missbrauch zu vermeiden, die Wartezeit auf mindestens zwei Jahre anzuheben. Damit sei auch eine Gewähr dafür geboten, dass der Rechtsanspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit nicht während der Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse geltend gemacht werden könne. o
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