Wie das Bundesministerium für Wirtschaft mitteilt, liegen Vorschläge der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Novellierung der Anlage A der Handwerksordnung vor. Die Anlage A enthält alle Handwerke, für deren Ausübung ein Meisterbrief zwingend vorgeschrieben ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in erster Lesung im Deutschen Bundestag eingebracht. Inkrafttreten soll die Novelle bereits zum 1. April.
Konkret sieht die Novelle vor, daß die derzeit 127 Handwerke der Anlage A durch Zusammenlegung bislang getrennter Bereiche auf 93 reduziert werden. Im Ergebnis entstehen so 25 breiter angelegte Handwerke. Als neues Handwerk wird der Gerüstbauer in die Anlage A aufgenommen.
Der Vorsitzende der interfraktionellen Arbeitsgruppe und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Heinrich Kolb: „Der Meisterbrief muß als großer Befähigungsnachweis für alle Handwerksberufe unverändert erhalten bleiben.“
Für das Schreiner- und Tischlerhandwerk besonders wichtig: Sie dürfen, wenn es keine Änderungen mehr gibt, sämtliche Tätigkeiten des Parkettlegerhandwerks ausführen. Damit, so der BHKH, sei es gelungen, „mit der einseitigen Verwandschaftserklärung mit den Parkettlegern endlich einen alten Mißstand zu beseitigen“.
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