Feuerabschlusstüren sind wichtige Bauteile innerhalb eines Gebäudes. Von deren Funktion hängen ggf. Menschenleben ab. Aber auch Sachschäden können den Ruin eines Unternehmens bedeuten, wenn nicht genau das eingebaut wurde, was baurechtlich erforderlich war. Daher:
- Bei Unklarheiten bereits vor Angebotsabgabe Kontaktaufnahme mit dem Hersteller
- offene Fragen im Vorfeld klären
- Zulassung und Einbauanleitung genau durchlesen
- bei Fragen Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen
- alles dokumentieren.
Liegt eine Ausschreibung vor, ist zu prüfen, ob die ausgeschriebene Feuerschutztür mit allen Details vom Lieferanten/Händler bezogen werden kann. Die Montagesituation muss vorab geklärt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden:
- Kann die Tür in die Wände montiert werden?
- Wurde der Aufwand für die Montage korrekt bemessen (Befestigung, Abdichtung usw.)?
- An welche Bauteile schließen die Elemente an? Ist das zulassungskonform?
- Müssen absenkbare Bodendichtungen eingebaut sein? Ist eine Schwelle vorgesehen, damit die Dichtung ihre Funktion erfüllen kann usw.?
Neben der Einbauvorschrift sollte jeder Verantwortliche auch einen Blick in die Zulassung werfen. Nur was dort niedergeschrieben ist, hat Gültigkeit! Fordert ein Auftraggeber Abweichungen „ohne Zulassung“ oder ohne separaten Nachweis, ist i. d. R. Vorsicht geboten!
Damit die Wartung vom Bauherrn ernst genommen wird, sollte die Übergabe der Wartungsanleitung durch Unterschrift bestätigt werden. Auch ist es sinnvoll, dem Bauherrn / Betreiber die wesentlichen Wartungsarbeiten zu erläutern.
Zur Entlastung des Bauherrn kann ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Um Feststellanlagen zu warten bedarf es einer speziellen Ermächtigung, da Feststellanlagen über eigene Zulassungen verfügen. Hersteller der Feststellanlagen schulen Unternehmen, damit diese die Wartung und Abnahme erledigen können.
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