Mit einem aktuell vorgelegten Rechtsgutachten untermauert der PEFC Deutschland e.V. (Pan European Forest Certification) seine Proteste gegen das Vorhaben der Bundesregierung, bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich des Bundes sämtliches Holz aus FSC-zertifizierten Beständen zu beschaffen.
Prof. Dr. Werner Kleinmann aus der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz, der als Honorarprofessor Wettbewerbsrecht lehrt, kommt in seiner gutachtlichen Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Umsetzung dieser rot-grünen Koalitionsvereinbarung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Da die Forstzertifizierungssysteme von FSC und PEFC „nach den Maßstäben des Vergaberechts als prinzipiell gleichwertig“ anzusehen seien, sei es öffentlichen Auftraggebern verwehrt, ein bestimmtes System als ausschließlich vorzuschreiben. „Ein Leistungsverzeichnis, welches so formuliert ist, dass de facto nur FSC-zertifiziertes Holz die beschriebenen Anforderungen erfüllt, hat ebenfalls diskriminierende Wirkungen und ist daher vergaberechtswidrig. Auch als Zuschlagskriterium kann der Umweltbelang der nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht zugunsten des FSC-Zertifizierungssystems fruchtbar gemacht werden. Darin läge zunächst wiederum eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung des prinzipiell gleichwertigen PEFC-Zertifizierungssystems“.
In einer Formulierung, wie „Es ist Holz zu verwenden, das aus Wäldern stammt, die nach einem allgemein akzeptierten Zertifizierungssystem (FSC oder PEFC) anerkannt sind“, sieht der Gutachter eine mögliche, rechtlich zulässige Lösung an. Solange PEFC noch keine Zertifizierung in den Tropen vorweisen könne, könnte für Tropenholz die Beschreibung „aus Wäldern, die nach dem FSC-System oder nach einem gleichwertigen Zertifizierungssystem zertifiziert“ akzeptiert werden.
Das komplette Rechtsgutachten gibt’s unter www.pefc.de zum Download als PDF-Datei. o
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