„Rentenpflichtversicherung wird abgeschafft“ titelte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) in einer Pressemeldung, die in BM 10/05 auf Seite 6 veröffentlicht wurde. Dies ist falsch. Es handelte sich lediglich um einen Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, der aber auf Bundesebene nicht umgesetzt wurde. Wer sich als Handwerksmeister selbstständig macht, ist also auch ab Januar 2006 noch Pflichtmitglied der Rentenversicherung. Und für denjenigen, der sich zwischen Anfang 1996 und Ende 2005 in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig gemacht hat, beträgt die Dauer der Pflichtversicherung immer noch 18 Jahre. Richtig ist, dass seit Anfang 2004 Neugewerbetreibende in zulassungsfreien Handwerken meist von der Versicherungspflicht befreit sind.
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