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Planungswerkzeuge

Lichtplanung
Planungswerkzeuge

Sehleistung, Sehkomfort und visuelles Ambiente bestimmen, je nach Raumnutzung, das Beleuchtungskonzept:

Um eine hohe Sehleistung zu erzielen, stehen vor allem quantitative Gütemerkmale im Vordergrund, die in Normen und Empfehlungen festgelegt sind.
Hoher Sehkomfort hingegen wird durch qualitative Gütemerkmale wie Begrenzung von direkter Blendung und Reflexblendung, einem ausgewogenem Verhältnis von Licht und Schatten, guter Lichtfarbe und Farbwiedergabe gewährleistet.
Mit Beleuchtung lässt sich auch ein visuelles Ambiente erzielen, welche die architektonische Wirkung eines Raumes unterstreicht. Gute Beleuchtung sollte diesen Vorgaben gerecht werden, wobei – je nach Anwendungsfall – unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden müssen.
Wichtig für eine optimale Beleuchtung ist nicht nur ein Gütemerkmal, sondern mehr oder weniger alle sind ausschlaggebend.
Die Beleuchtungsstärke definiert, wie viel Licht auf eine Fläche fällt (techn. Angabe in lux). Werte für erforderliche Beleuchtungsstärken von z. B. Arbeitsstätten, Krankenhäusern oder Schulen sind in DIN-Normen festgelegt. Die Beleuchtungsstärke beschreibt nicht präzise den Helligkeitseindruck eines Raumes, da dieser wesentlich von den Reflexionseigenschaften der Flächen beeinflusst wird.
Direktblendung kann das Sehen erheblich erschweren und verantwortlich sein für Unfälle, Ermüden und Unbehagen. Die wirkungsvollste Blendungsbegrenzung ist eine Abschirmung der Lichtquelle gegen Einblick.
Reflexblendung entsteht, wo hohe Leuchtdichten von Lampen auf glänzenden Oberflächen (z. B. Kunstdruckpapier) in Richtung des Beobachters reflektiert werden. Die Lichtrichtung oder die Leuchtdichte sollten geändert werden.
Lichtrichtung und Schattigkeit sind bestimmend für das räumliche Sehen und das Erkennen der Oberflächenbeschaffenheit von Gegenständen.
Die Farben werden als natürlich empfunden, wenn im Spektrum der zur Beleuchtung dienenden Lampe alle Farben vorhanden sind.
Die Lichtfarbe dient zur Beschreibung der Eigenfarbe von Lampen.
Die Leuchtdichte ist ein Maß für den Helligkeitseindruck, den das Auge von einer Fläche hat. Sie hängt von der Größe der vom Auge gesehenen Fläche sowie von der Lichtstärke ab, die von der Fläche in Richtung Auge abgestrahlt wird.
Die Norm DIN 5035 „Beleuchtung mit künstlichem Licht“ ist Grundlage der Richtlinien und Empfehlungen für die Innenbeleuchtung.
Lichtstrom ist die gesamte, von einer Lampe (Lichtquelle) abgegebene Strahlungsleistung, die vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann (Einheit: lm = Lumen).
Beleuchtungsstärke und Sehaufgaben stehen in direktem Zusammenhang. Je feiner und differenzierter etwas wahrgenommen werden soll, desto höhere Beleuchtungsstärken sind gefordert.
Lichtfarbe und Farbwiedergabe sind beim Einsatzzweck für Lampe und Leuchte ein wesentliches Kriterium. Der Farbeindruck wird bestimmt durch die Wechselwirkung zwischen der Farbe des betrachteten Gegenstandes bzw. deren spektralen Reflexionsgrad und der spektralen Zusammensetzung der Lichtquelle. Das Auge empfindet bei gleicher Energie die Strahlung im gelb-grünen Bereich am hellsten; im blauen und roten Bereich am geringsten.
Ausstrahlungswinkel beschreibt den Winkel des Lichtbündels.
Die wahrgenommene Helligkeit eines Gegenstandes wird vorwiegend durch dessen Leuchtdichte bestimmt. Helligkeit ist eine subjektive Empfindung.
Spektrum ist das durch spektrale Zerlegung von weißem Licht gewonnene Farbband, wobei das Auge die Bereiche Violett, Blau, Grün, Gelb, Orange und Rot sieht. o
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