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Professionell nachrüsten

Planung, Anforderungen und Umsetzung von mechanischer Einbruchhemmung
Professionell nachrüsten

Produkte, die die Einbruchhemmung an Fenstern und Türen verbessern, gibt es viele. Doch wenn Nachrüstprodukte schon von Discountern angeboten werden, sind sie kritisch zu hinterfragen. Die Experten vom ift Rosenheim erläutern, wie sich Handwerker von Billiganbietern abheben können und worauf sie bei der Auswahl von Produkten achten sollten.

Autor: Christian Kehrer, Jens Pickelmann und Jürgen Benitz-Wildenburg

I In Deutschland hat es so viele Wohnungseinbrüche gegeben wie zuletzt vor 16 Jahren. 152 000 Fälle wurden laut den Kriminalstatistiken der einzelnen Länder im Jahr 2014 polizeilich erfasst, das entspricht einem Anstieg von fast 2 % zum Vorjahr. Auch die Medien berichten täglich über die finanziellen, gesellschaftlichen und psychologischen Folgen von Einbrüchen, sodass die Verbesserung des Einbruchschutzes ganz oben auf der Agenda der Bauherren steht. Aktuelle Statistiken aus NRW zeigen, dass einbruchhemmende Maßnahmen in 43 % der Fälle wirksam sind.

In Folge hat sich ein attraktiver Markt für Hersteller, Bauelementehandel und Montagebetriebe entwickelt. Dies gilt vor allem auch für die Nachrüstung, denn kein Bauherr wird moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung nur wegen einer besseren Einbruchhemmung austauschen. Mittlerweile bieten auch Discounter Produkte zur mechanischen Nachrüstung von Fenstern und Türen an. Doch sollten seriöse Anbieter dem Bauherrn nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 und -2 anbieten. Zudem müssen Anforderungen, konstruktive Grundlagen, notwendige Nachweise und die Regeln einer fachgerechten Montage für die Einbruchhemmung von Fenstern, Fenstertüren und Türen bekannt sein. Für die Planung von Sanierungsmaßnahmen und den Austausch der bestehenden Beschläge gegen einbruchhemmende braucht es ausreichende Erfahrung und Know-how.
Geprüfte Nachrüstprodukte nach DIN 18104
Die Anforderungen und Prüfverfahren von Nachrüstprodukten für Fenster und Türen sind in DIN 18104 „Einbruchhemmende Nachrüstprodukte“ geregelt. Die Prüfungen werden ähnlich wie bei neuen Fenstern und Türen gemäß EN 1627 bis 1630 durchgeführt. Allerdings gibt es hier keine Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6), sondern nur eine grundsätzliche Eignung. Die DIN 18104-1 „Aufschraubbare Nachrüstprodukte“ umfasst Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse oder Querriegelverschlüsse. Diese Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Zudem sollte mindestens eine Sicherung abschließbar sein, sofern kein einbruchhemmendes Glas eingesetzt ist. Einfache Aufschraubsicherungen finden aus ästhetischen Gründen oft nur wenig Akzeptanz, sodass gemäß Teil 2 der Norm (im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen) einbruchhemmende Drehkippbeschläge oder Hintergreifsicherungen eine gestalterisch bessere Lösung sind, die oft auch eine bessere Einbruchhemmung bringt.
Abschließbare Fenstergriffe reichen nicht
Bei Fenstern und Fenstertüren neuerer Bauart ist durch Austausch der im Falz eingelassenen Dreh- oder Drehkippbeschläge gegen einbruchhemmende Beschläge eine effiziente Nachrüstung möglich. Die mechanische Nachrüstung ist dort anzuraten, wo der Widerstand der Bauteile soweit erhöht werden soll, dass das Überwinden mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendrehern und Keilen erschwert wird. Abschließbare Fenstergriffe alleine reichen nicht aus, weil sie keinen Schutz gegen das Aufhebeln der Fensterflügel bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. In den Normen zur mechanischen Nachrüstung werden weitere Maßnahmen empfohlen, wenn Fenster oder Fenstertüren mit einbruchhemmenden Beschlägen nachgerüstet werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass „jede Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied“.
Jedes Detail muss passen
Grundsätzlich gilt bei der Konstruktion von einbruchhemmenden Bauteilen, dass die gesamte Sicherheitskette geschlossen sein muss. Das heißt, von der Befestigung in der Wand über Material und Falzausbildung, eine geeignete Schlossauswahl und -befestigung sowie die Beschlagauswahl bis zur eingesetzten Verglasung muss jedes Detail auf die Forderungen der Einbruchhemmung abgestimmt werden.
Für die mechanische Nachrüstung bedeutet dies, dass Bauteile – obwohl mit geprüften Beschlägen nachgerüstet – noch andere Schwachpunkte besitzen können, sodass die Norm selbst folgende Empfehlungen gibt:
  • Einsatz einer durchwurfhemmenden Verglasung nach DIN EN 356,
  • Absicherung der Glasanbindung durch Verschraubung oder Verklebung der Glashalteleisten,
  • Einbringung einer druckfesten Hinterfütterung zwischen Verglasung und Glasfalzgrund im Bereich der Verriegelungspunkte,
  • Verstärkung der Mauerwerksbefestigung.
Auch die Eignung des vorhandenen Bauelements und der Wand, in die es eingebaut werden soll, muss analysiert werden. Bei einer leichten Innentür mit Kartonwaben oder einer normalen Trockenbauwand bringen auch die besten Nachrüstungsprodukte wenig.
Montage einbruchhemmender Elemente
Bei der Montage von geprüften einbruchhemmenden Fenstern und Fassaden sind die Vorgaben der Montageanleitung zu beachten. Darin wird festgelegt, mit welchen Montagemitteln und Abständen die Elemente befestigt werden müssen und welche Bereiche (Verriegelungs- und Bandpunkte) des Bauteils eine besonders starre Befestigung (druckfeste Hinterfütterung) zum Mauerwerk benötigen, um die auftretenden Kräfte über die Befestigung in die Außenwand übertragen zu können. Dies verhindert ein Auslenken zwischen Blend- und Flügelrahmen und somit ein Aushebeln der Beschläge. Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Einbruchprüfungen und werden in den Prüfzeugnissen auch dokumentiert.
Bei großen Elementen (z. B. Fensterbändern) können Probleme durch Zwängungen durch eine Begrenzung der Wärmedehnung im Bauanschlussbereich auftreten. Dies ist bei der Planung und Konstruktion zu berücksichtigen.
Qualifikation der Montagefirmen
Die Funktion einbruchhemmender Fenster und die wirksame Nachrüstung mit geprüften Produkten sind im Wesentlichen von der fachgerechten Auswahl und dem Einbau durch die mit der Montage beauftragten Fachfirma abhängig. Gutachten belegen, dass es zu Mängeln und Reklamationen führt, wenn bei der Montage konstruktive Vorgaben, die in den Prüfzeugnissen beschrieben sind, nicht beachtet werden. Polizeiliche Beratungsstellen empfehlen deshalb geschulte, qualifizierte und anerkannte Firmen.
Qualifiziert ist nicht zertifiziert
Derzeit befinden sich auf dem Markt zwei Qualifizierungssysteme: Auf Ebene der Bundesländer (Baurecht ist föderal) wurde das „Errichterverfahren“ flächendeckend umgesetzt. Die jeweiligen Landeskriminalämter geben Pflichtenkataloge auf Basis einer bundesweit einheitlichen Fassung heraus, in denen die Anforderungen für die Errichterfirmen festgelegt sind. Die Errichterfirma muss den Qualifikationsnachweis allerdings nur einmalig erbringen. Eine laufende Kontrolle sieht dieses Verfahren nicht vor.
Bundesweit besteht zudem die Möglichkeit, Fachbetriebe mit zusätzlichen Kompetenzen und Qualifizierungen zu zertifizieren. Zertifizierte Fachbetriebe werden im jährlichen Turnus von einer externe, neutralen Überwachungsstelle kontrolliert. Im Rahmen der Zertifizierung wird unter anderem vor Ort überprüft und beurteilt, wie die sicherungstechnischen Nachrüstungen ausgeführt wurden. Diese Überprüfung vor Ort ist der entscheidende Unterschied zwischen einem zertifizierten und einem nicht zertifizierten Fachbetrieb. Sowohl Bauherren als auch Architekten wird deshalb empfohlen, auf diese Qualifikation zu achten. Das ift Rosenheim listet und empfiehlt deshalb die überwachten Firmen auch auf seiner Website. I
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