Unter Federführung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg haben die Holzfachschule Bad Wildungen und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse zwei neue Rechtsvorschriften für die Prüfungen „Geprüfte Industriemeister/in Fachrichtung Holzbearbeitung“ und „Geprüfte Industriemeister/in Fachrichtung Holzverarbeitung“ erarbeitet. Diese sollen im Frühsommer 2014 in Kraft treten.
Die Überarbeitung trägt dazu bei, dass Fortbildung und die anschließende Prüfung zukünftig deutlich stärker prozess- und handlungsorientiert erfolgt. Dank der engen Zusammenarbeit mit der Holzfachschule Bad Wildungen konnten zwei neue moderne Rechtsvorschriften entwickelt werden, die nun bundesweite Maßstäbe bei der Weiterbildung von Industriemeister der Holzbe- und -verarbeitung setzt.
Die neuen Rechtsvorschriften sind in zwei Teile gegliedert: die „Fachübergreifende Basisqualifikationen“ sowie die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“. Bei den Basisqualifikationen orientiert sich die Lehrgangsstruktur und Prüfung an den bundeseinheitlichen Vorgaben und ist bei dem Lehrgangskonzept der Holzfachschule auch für Industriemeister aus anderen Berufsbildern offen. Bei den „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ werden dann die einschlägigen fachlichen Schwepunkte vermittelt und geprüft. Weitere Informationen beim Fachverband Tischler Hessen. (hf)
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