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Qualität vor Preis

Strategien des Laminatverbandes EPLF*
Qualität vor Preis

Der Markt der Laminatbodenhersteller ist derzeit in zwei Lager gespalten: die No-Name-Hersteller mit dem Anspruch auf Preisführerschaft auf der einen, die Markenhersteller mit dem Anspruch auf Qualitätsführerschaft auf der anderen Seite. Der Abnehmeranteil der Billiganbieter liegt dabei mit 49 % gegenüber dem Fachhandel mit 51 % erstaunlich hoch.

Von Karin Dullweber, PH Meyer Wirtschaftsberatung, Bielefeld

Wer die Branche kennt, weiß: Um sich am Markt zu halten, sind No-Name-Hersteller geradezu dazu „verurteilt“, Preisführerschaft zu erreichen. Vordergründig betrachtet könnte man es vielleicht sogar als positiv ansehen, wenn ein Produkt zum Frequenzbringer avanciert: Man ist stolz auf die verkauften Quadratmeter und die erreichten Umsatzzahlen. Die Tragik dabei ist jedoch: Mit einem preislich verramschten Produkt kann niemand eine ausreichende Umsatzrendite erzielen. Kein Billigprodukt läßt sich mit ausreichendem Profit im Handel veräußern.
Der Kunde glaubt, beim Kauf eines außerordentlich billigen Laminats ein Schnäppchen zu machen, ignoriert aber, daß es für Dumping-Preise keine Qualitätsware geben kann. Negativerfahrungen und Unzufriedenheit sind also vorprogrammiert. Da verwundert es nicht weiter, daß eine solche Preispolitik das Image der gesamten Branche in Mitleidenschaft zieht.
Der EPLF, der Verband Europäischer Laminatfußbodenhersteller e.V., kämpft deshalb dafür, den Qualitätsgedanken vor den Preisgedanken zu plazieren. Natürlich: Qualität kostet ihren Preis. Nicht umsonst stehen etablierte Markenhersteller, die in aufwendige Produktentwicklungen investieren und komplette Marketing-Verkaufspakete anbieten, vor dem ständigen Problem, die Preise stabil zu halten. Der EPLF jedoch ist überzeugt davon, daß letztlich nur derjenige eine Chance hat, der es versteht, Produktvorteile transparent zu machen und Verkaufsräume optimal zu nutzen, der aber auch bereit ist, in Werbemaßnahmen und Serviceleistungen zu investieren.
Wie aber läßt sich überhaupt Markttransparenz sicherstellen? Allein die unterschiedliche Bezeichnung der Nutzungsklassen stürzt den Kunden, also zunächst den Handel und letztlich auch den Verbraucher, in Konfusion. Da findet man bei dem einen Laminatboden die Bezeichnung 2, 4, 6, bei einem zweiten heißt es AC 3 (W3) 23 und bei einem dritten wird schlicht und einfach Taber 11000 angegeben. Wer soll sich in diesem Bezeichnungsdschungel zurechtfinden? Etwa der Kunde? Um hier einheitliche Kriterien zu schaffen, hat der EPLF die Laminatnorm ins Leben gerufen, die prEN 13329, die seit August 1998 als europäische Pre-Norm vorliegt. Dabei handelt es sich um das letzte Stadium vor der offiziellen Verabschiedung, die für 1999 erwartet wird.
In dieser Norm werden die Anforderungen, die an einen qualitativ hochwertigen Laminatboden zu stellen sind, und die begleitenden Prüfverfahren erstmals systematisch aufgelistet. Der wichtigste Punkt dabei ist, daß Produktqualität nicht mehr allein durch den Faktor Abriebbeständigkeit definiert wird, sondern durch eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen. Lichtechtheit, Abhebefestigkeit und Kantengradheit z. B. werden ebenso zum Thema wie Fleckenunempfindlichkeit, Verhalten gegenüber Zigarettenglut und vieles mehr. So wird eine ganzheitliche Bewertung des Produktes möglich, was der vielfach zitierten Olympiade der Abriebzahlen endgültig ein Ende setzt. Neu ist auch die Klassifizierung der Beanspruchungsklassen in die Bereiche Wohnen und Gewerblich bei mäßiger, normaler und starker Nutzung, die mit anschaulichen Piktogrammen versehen sind. Das heißt: Nicht nur der Handel, auch der Verbraucher kann seinen Bedarf genau einschätzen.
Neben den Qualitätsanforderungen bilden die begleitenden Prüfverfahren einen weiteren Schwerpunkt der Norm. Sie sind in vielen Bestandteilen modifiziert und verschärft worden. Man denke nur an die unterschiedlichen Punkte, nach denen der Taber-Abrieb bislang eingestuft wurde: IP (Initial-Point), FP (Final-Point), AP (Average-Point). Die Norm definiert den Punkt, der für die Angabe der Abriebzahlen relevant ist, eindeutig als Initial-Point, wobei genaue Vorgaben gemacht werden, wann er erreicht ist. „Der Anfangsabriebpunkt (IP) ist der Punkt, an dem erstmalig klar erkennbar Durchrieb des Dekordrucks auftritt und die Unterschicht in drei Quadranten freigelegt wird. Der IP ist dann erreicht, wenn in zwei Quadranten Durchriebflächen von jeweils mindestens 0,60 mm² Größe vorliegen und in einem dritten Quadranten eine Durchriebfläche von 0,60 mm² Größe sichtbar wird.“
Anzumerken bleibt: Die Norm ist eine reine Produktnorm, die keine verlegetechnischen Aspekte oder Untergrund-Anforderungen umfaßt. Diese werden im EPLF-Merkblatt „Richtlinien zum Verlegen und Beurteilen von Laminatbodenelementen“ näher spezifiziert. Zusammen jedoch bieten die beiden Papiere einen Normstandard, der auf die meisten Beurteilungsfragen eine Antwort gibt – und damit eine rechtliche Grundlage, gegen „Pseudo-Laminathersteller“ vorzugehen.
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal in dem Zusammenhang ist auch das Gütezeichen RAL-GZ- 711, das von der Gütegemeinschaft Laminatfußboden e. V. – Zusammenschluß namhafter Hersteller – entwickelt worden ist. Wie in der Norm werden auch hier Kriterien definiert, an denen Qualität gemessen wird. Interessant ist, daß dabei nicht nur Forderungen an die Produkt-, sondern auch an die Servicequalität gestellt werden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Qualitätsmanagement Diskussion gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. n
Kennzeichnung von Laminatböden
Zitat aus der Pre-Norm prEN 13329:
Laminatböden bzw. deren Verpackung müssen wie folgt gekennzeichnet werden:a)
  • a) Nummer dieser Europäischen Norm, gefolgt von einer Zusatzzahl (Anmerkung: zweistellige Ziffer gemäß Beanspruchungsklasse, siehe auch Abbildung unten; Beispiel: Produkt XY für den Bereich „Wohnen mit normaler Nutzung“ EN 13329-22)
  • b) Identifizierung des Herstellers oder des Lieferanten
  • c) Name des Produkts
  • d) Farbe/Dekor und Chargennummer
  • e) Klassen/Symbole für das jeweilige Produkt (siehe Abbildung unten)
  • f) Die Nennmaße eines Elementes (Länge, Breite, Dicke) in Millimeter
  • g) Anzahl Elemente je Verpackungseinheit
  • h) Gesamtfläche je Verpackungseinheit in Quadratmeter
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