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RAL-Gütezeichen fürs Handwerk

Enge Zusammenarbeit zwischen HKH undRAL-Gütegemeinschaft
RAL-Gütezeichen fürs Handwerk

RAL-Gütezeichen fürs Handwerk
Nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser gemacht werden könnte“. Dieser Satz gilt auch für das HKH-Qualifikationszeichen für Fenster und Türen, das Ende der 80er Jahre geschaffen und 1990 erstmalig verliehen worden ist.

Im Laufe der letzten zehn Jahre haben bundesweit rund 370 Betriebe, davon allein 80 in Nordrhein-Westfalen, das HKH-Qualifikationszeichen erworben.
Der Marketingerfolg dieses Zeichens wurde von den Zeichenträgerbetrieben unterschiedlich beurteilt. Entscheidend war zweifellos, wie der einzelne Betrieb das Zeichen werbemäßig nutzte. Als Schwachstelle hat sich herausgestellt, dass das Zeichen in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt war. Daher wurde auf Empfehlung des Bundesfachbeirates Fenster und Fassade eine Werbegesellschaft beauftragt, ein Marketingkonzept zu erarbeiten, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Allerdings hätte die Umsetzung mehrere 100 000 DM gekostet.
Nach intensiven Diskussionen auf Bundes- und Landesebene hat die BHKH-Mitgliederversammlung bereits im vergangenen Jahr beschlossen, das alte Zeichen auslaufen zu lassen und das neue Zeichen zu übernehmen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass in dem neuen Zeichen das RAL-Logo enthalten ist, das in der Öffentlichkeit einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat. Damit erübrigte sich eine kostenaufwendige Marketinginitiative.
Horst Wild und Ulrich Bickert vom HKH Nordrhein-Westfalen haben die Wege zum RAL-Gütezeichen für Handwerksbetriebe zusammengefasst:
Was muss ich erfüllen?
Inzwischen haben der BHKH und die RAL-Gütegemeinschaften eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die von den HKH-Landesverbänden übernommen wurde.
Als Ergebnis steht nun ein Zeichen zur Verfügung, das in drei Stufen erworben werden kann:
• Stufe 1: Qualifizierter Fensterbaubetrieb (Laufzeit drei Jahre)
• Stufe 2: Geprüfter Fensterbaubetrieb (Laufzeit zwei Jahre)
• Stufe 3: RAL-Gütezeichen.
Durch dieses Verfahren soll handwerklichen Fensterbauern der Zugang zum RAL-Gütezeichen erleichtert werden. Allerdings ist der Erwerb der Stufen 2 und 3 nicht zwingend vorgeschrieben, d. h., die Stufe 1 kann nach Ablauf der dreijährigen Geltungsdauer auf Antrag verlängert werden.
Der Erwerb ist allerdings an einige Voraussetzungen (siehe Kasten) gebunden, zum Beispiel zwingend an die Mitgliedschaft in einer HKH-Innung. Die Stufe 1 entspricht in etwa den Anforderungen des alten Qualifikationszeichens, zusätzlich ist jedoch eine Systembeschreibung mit entsprechenden Zeichnungen und eine Verpflichtungserklärung mit dem Antrag einzureichen. Die Stufe 2 baut darauf auf und setzt den Besuch eines anerkannten „Güteprüferlehrganges“ sowie die Prüfung eines Musterfensters auf Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit voraus.
Wie komme ich zum neuen Zeichen?
Für den Erwerb des neuen RAL-HKH-Qualitätszeichens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Betriebe, die bisher gar kein Qualifikationszeichen hatten, können das neue Zeichen sofort beantragen und erhalten es nach Prüfung der Voraussetzungen und Zahlung der Zeichen- und Bearbeitungsgebühr.
Betriebe mit dem bisherigen HKH-Qualifikationszeichen können dieses bis zum Ablauf weiterführen und erhalten dann auf Antrag das neue Zeichen. Alternativ können sie aber auch das neue Zeichen sofort beantragen, wobei die Zeichengebühr für das alte Zeichen anteilsmäßig auf das neue Zeichen angerechnet wird. Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn die Laufzeit des alten Zeichens noch mindestens zwei Jahre beträgt.
Betriebe, die das RAL-Gütezeichen erwerben möchten, können sich formlos bei den Landesverbänden melden. Die Meldung wird an die RAL-Gütegemeinschaft weitergegeben, die dann die weiteren Schritte direkt mit dem Betrieb vereinbart. Für Innungsmitglieder verringert sich die bei der Gütegemeinschaft fällige Aufnahmegebühr um 75 Prozent bei Betrieben bis zehn Beschäftigten und um 50 Prozent für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Die Antragsunterlagen für das neue RAL-HKH-Qualitätszeichen können ebenfalls bei den Landesfachverbänden angefordert werden. o
Wege zum RAL-Gütezeichen Stufe 1: Qualifizierter Fensterbaubetrieb
Voraussetzungen:
  • 1. Mitgliedschaft in einer HKH-Innung
  • 2. Mitarbeit in der Fachgemeinschaft „Fenster- und Fassadenbau“
  • 3. Betrieb muss Fenster selber herstellen
  • 4. Besuch von mindestens zwei durch den Fachverband anerkannten Seminaren, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
  • 5. Jährliche Teilnahme an einem vom Fachverband anerkannten Seminar zum Thema Fensterbau in Person des Inhabers/Geschäftsführers oder eines für den Fensterbau verantwortlichen Mitarbeiters
  • 6. Betriebsbegehung durch einen qualifizierten Mitarbeiter des Fachverbandes oder einer qualifizierten vom Fachverband beauftragten Stelle
  • 7. Anerkennung einer technischen Beschreibung des verarbeiteten Systems durch den Fachverband
  • 8. Für Inhaber des bisherigen HKH-Qualifikationszeichens genügt die Anerkennung der Systembeschreibung, wenn die Verleihung nicht langer als vier Jahre zurückliegt
Geltungsdauer: drei Jahre
Kosten:
• Zeichengebühr 900 DM für drei Jahre
• Bearbeitungsgebühr einmalig 300 DM für Neuanträge
Stufe 2: Geprüfter Fensterbaubetrieb
Voraussetzungen:
  • 1. Erfüllung der Voraussetzungen für die Stufe 1 (Nr. 1 bis 8)
  • 2. Teilnahme an einem Güteprüferlehrgang der RAL-Gütegemeinschaften
  • 3. Erfolgreiche Prüfung des selbst gefertigten Fenstersystems auf einem Prüfstand
  • 4. Durchführung und Protokollierung einer innerbetrieblichen Überwachung mindestens alle zwei Monate
Geltungsdauer: zwei Jahre
Kosten:
• Zeichengebühr 900 DM für zwei Jahre
• Bearbeitungsgebühr einmalig 300 DM
• Kosten für Güteprüferlehrgang
• Kosten für Fensterprüfung
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