Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand weist mit Nachdruck auf die gravierenden Belastungen durch die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gerade für kleine und mittlere Betriebe hin. Die Verbände der Arbeitsgemeinschaft aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft fordern, dass zumindest die damit verbundenen Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden.
Ab Januar 2006 müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als zwei Wochen früher als bisher bereits zum Monatsende an die Sozialversicherungsträger überweisen. Dazu kam am 15. Januar der Beitrag für Dezember 2005. Insgesamt müssen 2006 also 13mal Beiträge abgeführt werden. Alle Betriebe, die Löhne auf Stundenbasis abrechnen, müssen dazu die Höhe der Löhne und der Sozialversicherungsbeiträge erst einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt abrechnen können. Dies treibt die Kosten in die Höhe. Hier müsse nach unbürokratischen Regelungen gesucht werden, so die Arbeitsgemeinschaft.
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