Nur jeder 10. deutsche Arbeitnehmer arbeitet bis zum Rentenalter von 65 Jahren. Leider ist es oft gängige Praxis, das Personal mittels „Vorruhestandsregelung“ zum Arbeitsamt zu schicken. Dennoch könnte inzwischen jeder dritte Angestellte in einem Handwerksbetrieb in NRW auf Basis seines Tarifvertrags eine Altersteilzeitregelung vereinbaren, so eine Erhebung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.
Damit schaffen Fachverbände und Gewerkschaften die Basis für einen reibungslosen Generationswechsel in den Unternehmen, da der nachfolgende Stellenbesetzer eingehend in seine Aufgaben eingearbeitet werden kann und die Betriebe Planungssicherheit haben. Ein frühzeitiger Generationswechsel ist auch dort nötig, wo die körperliche Belastung sehr hoch oder die Beschäftigung witterungsabhängig ist. Finanziell ergeben sich für das Unternehmen durch Fördermittel des Arbeitsamtes keine Nachteile. Der Staat stockt den Betrag auf 70 Prozent des früheren Nettogehalts auf, wenn die Stelle durch einen Arbeitslosen oder einen Lehrling neu besetzt wird.
Wie man sich die Altersteilzeit ausgestaltet, ist frei wählbar. 90 Prozent der Betroffenen teilen sich jedoch die Altersteilzeit-Phase in zwei Blöcke: Zunächst wird Vollzeit gearbeitet wie bisher, danach hat der angehende Ruheständler frei bis zur Rente. o
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