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Schall- und Wärmeschutz von Innentüren

Bauphysik in der Praxis
Schall- und Wärmeschutz von Innentüren

Für den Fachmann am Bau ergeben sich auch in Bezug auf die Innentür im Zuge der „Europäisierung“ der Märkte und der Überarbeitung der DIN 4109 einige Neuerungen. Pauschalisierte Nachweise – also Tabellen – wird es im Schallschutz nicht geben und die neu entstehende DIN 4109 erfordert ein Umdenken. Welche Norm gilt denn überhaupt für den ganz speziellen Anwendungsfall? Der nachfolgende Aufsatz bringt Licht in den Normendschungel.

Während Anforderungen an den Schallschutz von Innentüren in Deutschland seit 1989 in DIN 4109 festgelegt sind, stellt die Wärmeschutzverordnung seit 1995, zwischenzeitlich abgelöst durch die Energieeinsparverordnung EnEV, Anforderungen an den Wärmeschutz. Der Nachweis der bauphysikalischen Eigenschaften von Innentüren ist in europäischen Prüfverfahren geregelt und in der künftigen Produktnorm EN 14351-2 festgelegt.

Schallschutz von Innentüren
Anforderungen an den Schallschutz von Innentüren werden nach DIN 4109 in Abhängigkeit der Nutzung gestellt an
  • Wohnungseingangstüren
  • Bürotüren
  • Hotelzimmertüren
  • Türen zu Kranken-, Behandlungs- und Sprechzimmern sowie
  • Türen zu Unterrichtsräumen.
Eine Übersicht der Anforderungen ist in der Tabelle auf dieser Seite enthalten.
Mit der derzeit laufenden Überarbeitung von DIN 4109 geht eine Umstellung des Anforderungssystems in der Weise einher, dass künftig Anforderungen an die Schallpegeldifferenz DnTw zwischen Raumanordnungen gestellt werden und nicht mehr an das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß Rw von einzelnen Bauteilen. Auf Basis der Anforderung ist dann, auf die jeweilige Bausituation bezogen, das Schalldämm-Maß Rw der einzelnen Bauteile vom Planer festzulegen. Ein fertiges Zahlenwerk ist derzeit leider noch nicht verfügbar.
Das Prinzip entspricht dem bereits bekannten Verfahren für Außenbauteile, in dem im Rahmen des Schallschutznachweises die Anforderungen an die einzelnen Bauteile festgelegt werden. Eine feste Zahl für Türen wird es dann also nicht mehr geben.
Die aktuell gültigen Prüfnachweise können jedoch für die künftige DIN 4109 verwendet werden. Als Auswirkung der Umstellung kann jedoch schon jetzt gesagt werden, dass künftig auch Zwischengrößen interessant werden.
Der Nachweis der Schalldämmung erfolgt auf Basis einer Laborprüfung von einer betriebsfertig eingebauten Tür [1]. Kennzeichnende Größe für das Bauteil sind das bewertete Schalldämm-Maß Rw und die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr, z. B. Rw (C;Ctr) = 33 (-1;-3) dB. Nachweise dieser Art sind auch für die CE-Kennzeichnung nach Produktnorm [4] erforderlich.
Alternativ anerkannte Nachweisverfahren und -methoden wie beispielsweise Rechenverfahren oder Tabellen mit Beispielkonstruktionen sind für Innentüren derzeit nicht vorhanden.
Für den Geltungsbereich von DIN 4109 ist auf Basis des Prüfwertes Rw unter Abzug des Vorhaltemaßes von 5 dB der so genannte Rechenwert Rw,R auszuweisen nach der Beziehung Rw,R = Rw -5 dB.
In dem Beispiel oben ergibt sich als Rechenwert Rw,R = 28 dB.
Der Schallschutz von Türen wird wesentlich bestimmt durch die Schalldämmung des Türblattes und die Dichtigkeit der Falz- und Bodendichtung sowie des Baukörperanschlusses [5]. Die Laborprüfung belegt die grundsätzliche Eigenschaft des Bauteils; jedoch kann durch eine fehlerhafte Planung und/oder Ausführung vor Ort die Schalldämmung wesentlich beeinflusst werden. Erst die tatsächliche Schalldämmung vor Ort bestimmt das gesamte Gewerk Tür. Dies ist nach DIN 4109 zulässig, z. B. im Rahmen von Abnahmemessungen. Für die Beurteilung von Türen ist dabei zu beachten, dass die Prüfung am Bau immer mit so genannten Nebenwegen erfolgt, d. h. die Schallübertragung erfolgt nicht nur durch die Tür, sondern auch durch benachbarte Bauteile. Diese Einflüsse zeigen sich im Beispiel einer Baumessung (siehe nebenstehendes Bild).
Durch schlecht eingestellte Dichtungen ist die Schalldämmung gering, erst durch Einstellen und Austauschen der Dichtungen erhöht sich die Schalldämmung deutlich. Die Abschottung der Tür zur Wand zeigt in diesem Fall, dass die Nebenwege Einfluss haben, jedoch stellt die Tür deutlich das schwächste Glied in dem Zusammenspiel der Bauteile dar.
Es kann auch vorkommen, dass andere Baugruppen die Schallübertragung bestimmen. Durch Abschottung der Tür (mit Vorsatzschale und absorbierender Hinterfüllung) können solche Nebenwege bestimmt und bis zu einem gewissen Grad bei der Beurteilung der Tür berücksichtigt werden.
Wärmeschutz bei Innentüren
Wärmeschutzanforderungen werden in erster Linie an die Gebäudehülle gestellt. Logischerweise sind die zugrunde liegenden Regelwerke auf Außenbauelemente abgestimmt. Im Innenbereich können Wärmeschutzanforderungen an Elemente gestellt werden, die Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturen trennen. In der Praxis sind dies vor allem Wände und Wohnungseingangstüren zu gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern, die nicht geheizt sind.
Es gibt keinen festen Anforderungswert an Türen. Einzig für die Erneuerung von Außentüren nennt die EnEV im Anhang 3 Abschnitt 3 einen Maximalwert für UD mit 2,9 W/m²K [9].
Kennzeichnende Größe für den Nachweis des Wärmeschutzes von Türen ist nach Bauregelliste A der Bemessungswert UD. Danach ist ein rechnerischer Nachweis nach DIN EN ISO 10077-1 oder ein messtechnischer Nachweis nach DIN EN ISO 12567-1 im Hotbox-Verfahren zulässig. Die Produktnorm sieht zusätzlich einen Nachweis nach DIN EN ISO 10077-2 vor [6], [7], [8].
Üblicherweise haben Wohnungseingangstüren keinen Lichtausschnitt und können daher über die Bauweise von Rahmentüren nicht beschrieben werden, da die Regeln für die Zuordnung des Rahmenanteils und des Füllungsanteils nicht ohne weiteres angewendet werden können. Für diesen Fall können Berechnungen nach DIN EN ISO 6946 unter Berücksichtigung der Wärmedurchlasswiderstände der einzelnen Türschichten durchgeführt werden. Wenn das Verhältnis der Wärmeleitfähigkeiten der eingesetzten Baustoffe größer als 1:5 ist, muss eine numerische Berechnung durchgeführt werden.
Alternativ besteht nach Bauregelliste die Möglichkeit, den Wärmedurchgangskoeffizienten einer Wohnungseingangstür aus Holz und Holzwerkstoffen pauschal mit UD = 2,9 W/m²K zu deklarieren. Ein vergleichbarer pauschaler Wert ist in der Produktnorm nicht vorgesehen. Sofern es mit der Einführung der Produktnorm keine pauschale Regelung in der Bauregelliste mehr gibt, ist für den Nachweis der Wärmedämmung eine Berechnung oder eine Messung in der Hotbox obligatorisch. ■

Literaturverzeichnis

[1] DIN EN ISO 140-3:2005-03 „Akustik, Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen, Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen“, Beuth-Verlag, Berlin
[2] DIN EN ISO 140-4:1998-12 „Akustik, Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen, Teil 4: Messung der Luftschalldämmung zwischen Räumen in Gebäuden“, Beuth-Verlag, Berlin
[3] DIN EN ISO 140-14:2004-11 „Akustik, Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen, Teil 14: Leitfäden für besondere bauliche Bedingungen“, Beuth-Verlag, Berlin
[4] prEN 14351-2:2005 „Fenster und Türen – Produktnorm-Teil 2: Innentüren ohne Feuerwiderstand“, Beuth-Verlag, Berlin
[5] „Konstruktionsmerkmale für schalldämmende Wohnungseingangstüren und Bürotüren aus Holz und Holzwerkstoffen“, ift Rosenheim, 1996
[6] DIN EN ISO 10077-1:2000-11, „Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen, Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten, Teil 1: Vereinfachtes Verfahren“, Beuth-Verlag, Berlin
[7] DIN EN ISO 10077-2:2003-12, „Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen, Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten, Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen“, Beuth-Verlag, Berlin
[8] DIN EN ISO 12567-1:2001-02, „Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen, Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens, Teil 1: Komplette Fenster und Türen“, Beuth-Verlag, Berlin
[9] Bundesgesetzblatt I S 3146, „Bekanntmachung der Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)“, 2. Dezember 2004
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