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Selbständigkeit und Einkommenssteuer – das ist wichtig

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Selbständigkeit und Einkommenssteuer – das ist wichtig

Selbständigkeit und Einkommenssteuer – das ist wichtig
Am Ende eines Jahres steht die Einkommenssteuerklärung an. Foto: pixabay @ jarmoluk-money

Ob Angestellte, Freiberufler oder Selbständige – am Ende des Jahres steht für die meisten die Einkommenssteuerklärung an. Sämtliche Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit (z. B. Vermietung, Nebenjob etc.) werden dabei zur Berechnung herangezogen.

Verschiedene Steuern je nach Rechtsform

Selbstständige Handwerker müssen zahlreiche verschiedene Steuern zahlen. Neben der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind das die Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer, wenn es sich beim Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Personengesellschaften wie Einzelunternehmer, die GbR oder OHG müssen dagegen ebenso wie Arbeitnehmer Einkommenssteuer zahlen. Die Vorauszahlungssumme wird mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung festgelegt. Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen zusätzlich noch Lohnsteuer abführen.

Die Einkommenssteuer für Handwerker

Von sämtlichen Einnahmen werden alle Betriebsausgaben sowie Aufwände für die Altersvorsorge, Krankenversicherung und weitere Kosten abgezogen, um den betrieblichen Gewinn zu ermitteln. Dieser wird versteuert, sofern der Grundfreibetrag überschritten wird. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder und weiteren Faktoren ab. Der Steuersatz steigt mit höherem Einkommen an, maximal liegt er bei 42 Prozent. Variable Abzüge entstehen für Kirchenmitglieder.

Die Einkommenssteuer für Selbständige lässt sich leicht berechnen, indem alle Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) gegenübergestellt werden. Der Gewinn wird dann in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit weiteren Daten zur Krankenversicherung und Altersvorsorge sowie anderen abzugsfähigen Ausgaben ans Finanzamt übermittelt. Die endgültige Berechnung übernimmt das zuständige Finanzamt nach Einreichen der Einkommensteuererklärung.

Tipp: Online gibt es Brutto-Netto-Rechner für Selbständige, über die sich die voraussichtliche Höhe der Einkommenssteuer gut ausrechnen lässt.

Geld zurücklegen für die Einkommenssteuerzahlungen

Damit Selbständige die Einkommenssteuerbeträge nicht das ganze Jahr über „sammeln“ und auf einmal überweisen müssen, wird die Zahlung in der Regel vierteljährlich fällig, d. h. jeweils zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember. Es empfiehlt sich, monatlich Geld auf ein Extrakonto zu zahlen, damit der volle Betrag der Vorauszahlung immer pünktlich zur Quartalszahlung bereitsteht und der Überblick nicht verloren geht.

Grundlage für die Quartalszahlungen ist jeweils die Einkommenssteuererklärung des Vorjahres. So fällt es Handwerkern und anderen Selbständigen leichter, die Steuern regelmäßig abzuführen.

Tipp: Ändert sich das Einkommen im Laufe des Jahres, kann die Höhe der Vorauszahlung auf Anfrage beim Finanzamt abgeändert werden.

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