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Selbstständig machen als Schreiner oder Tischler – so klappts!

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Selbstständig machen als Schreiner oder Tischler – so klappts!

Selbstständig machen als Schreiner oder Tischler – so klappts!
Foto: Fachdozent@pixabay.com

Der altbewährte Beruf des Schreiners bzw. Tischlers vermittelt Sicherheit und Vertrauen. Dieser gute Ruf bringt Schreinern viele Vorteile mit sich. Doch wer sein eigenes Schreinerhandwerk gründen möchte, braucht vertrauenswürdige Informationen und eine Anleitung für einen nachvollziehbaren Weg zum Erfolg. In diesem Artikel befindet sich der Pfad zur erfolgreichen Selbstständigkeit als Tischler bzw. Schreiner. Die Begriffe Tischler und Schreiner werden hierbei synonym verwendet.

Zunächst ist der Weg zur Selbstständigkeit grundsätzlich vorher gut zu planen. Es gilt formale und informelle Rahmenbedingungen einzuhalten. Allein handwerkliches Geschick reicht für eine erfolgreiche Geschäftsführung nicht aus. Ein Betrieb zu führen und mehrere Mitarbeiter zu beschäftigen bedeutet gleichzeitig viel Bürokratie, welche wiederum gut geschultes Personal benötigt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich selbst weiterzubilden und somit alles vor Auge zu behalten.

Eine Weiterbildung im Büromanagement & Office Manager ermöglicht einen guten Start in die Selbstständigkeit, falls man sich selbst um alles kümmern möchte.

Grundvoraussetzungen um sich als Schreiner Selbstständig zu machen
Zunächst sollte man sich gut informieren. Denn der Beruf des Schreiners ist zwar gefragt, jedoch sind auch dementsprechend viele Angebote vorhanden. Es gilt zu analysieren, welcher Ort für eine Existenzgründung als Tischler am geeignetsten ist. Der Ort des Betriebsaufbaus ist ebenfalls für die Erfüllung rechtlicher Vorgaben wichtig. Diese betreffen beispielsweise die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz, den verursachten Lärm und den Abfall. Auch sollte vorher ein Geschäftsplan erstellt werden.

Ein tragbarer Plan ist entscheidend für den weiteren Verlauf der Geschäftsidee. Ein guter Geschäftsplan enthält u. a. Informationen zum gesamten Leistungsspektrum, potentiellen Kunden(-gruppen) und dazu, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Nach der Erteilung einer Tischler- oder Schreinermeisterschaft seitens der zuständigen IHK (eine Zulassung ist unumgänglich) kann man grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Wer mindestens sechs Jahre in einer Schreinerei gearbeitet hat und davon mindestens vier Jahre eine leitende Position besetzte darf sich auf die Altgesellenregelung prüfen lassen. Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss in jedem Fall der Betrieb erst in die Handwerksrolle eingetragen lassen werden. Nach erfolgreicher Eintragung ist eine Gewerbeanmeldung möglich, bei dem das zuständige Finanzamt zu steuerrechtlichen Zwecken informiert wird. Es folgen jährliche Steuererklärungen.

Nötige Versicherungen
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nötig. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einer gesetzlichen Zusatzversicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwingend notwendig. Die handwerkliche Arbeit mit natürlichen Werkstoffen bringt gewisse Gefahren mit sich und es ist auf die Sicherheit aber auch darauf, dass die gesetzliche Versicherungspflicht der Mitarbeiter gut abgedeckt ist, zu achten. Für die gesetzliche Unfallversicherung wird die Berufsgenossenschaft bei Gewerbeanmeldung automatisch benachrichtigt. Neue Mitarbeiter sind jedoch sofort zu melden.

Fazit
Ohne betriebswirtschaftliche Kenntnis ist es auch für den Schreiner schwierig, seine eigene Existenz zu gründen und diese erfolgreich zu managen. Die Finanzplanung bewirkt oft das Gelingen oder Misslingen einer Handwerkerei und nicht das besondere ästhetische Verständnis oder Geschick im Handwerk. Die Leistungen müssen genau auf die potentielle Kundschaft abgestimmt sein. Angebotsspektrum, Zielgruppe, Finanzen, Standort – wichtig ist alles in Einem im Blickfeld behalten zu können. So ist der Erfolg beinahe garantiert.

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