Das Programm Sesam ermöglicht jungen Gesellinnen und Gesellen im Alter zwischen 18 und 27 während eines mehrmonatigen Aufenthaltes im Ausland, andere handwerkliche Techniken sowie Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Noch sind Teilnehmerförderplätze frei.
Interessenten wenden sich an die zuständige Handwerkskammer. Die derzeit laufende Förderrunde endet bereits am 30.6.2000, d.h. die Teilnehmer müssen spätestens am 13.1.2000 ausgereist sein. Informationen sind auch im Internet unter www.sequa.de abrufbar.
Das Vermittlungsprogramm ist speziell auf das Handwerk zugeschnitten und wird durch die Sequa national koordiniert. Die Durchführung übernehmen die Kammern; sie melden die Teilnehmer bei der Sequa an. Die Sequa stellt dann der Kammer die Mittel bereit und unterstützt bei technischen Fragen des Ablaufs. Finanziert wird das Programm derzeit vor allem aus dem EU-Programm Leonardo.
Eine Reihe von Erleichterungen, die auch im bereits laufenden Programm Geltung finden, reduzieren den bürokratischen Aufwand:
• Der Förderzeitraum wurde für alle Teilnehmer auf 24 Wochen festgelegt. Der Teilnehmer kann seinen Auslandsaufenthalt darüber hinaus fortsetzen, eine weitere Förderung ist aber nicht mehr möglich.
• Es gibt für jeden Teilnehmer einen einheitlichen Förderhöchstbetrag von 7000 DM als Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten im Ausland. Von diesem Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten werden die Leistungen des ausländischen Betriebes (Gehalt oder Sachleistungen) nicht mehr abgezogen. Das heißt, die Leistungen des Betriebes müssen auch nicht mehr ermittelt oder dokumentiert werden. Allerdings müssen Kosten für eventuell anfallende Versicherungen auch von diesem Gesamtbetrag bestritten werden.
• Für die Finanzierung eines Intensivsprachkurses zu Programmbeginn wurde eine Förderhöchstgrenze von 1050 DM festgelegt; eine Mindestdauer wird nicht vorgeschrieben.
• Außerdem stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 1000 DM zur Finanzierung von außerbetrieblicher Weiterbildung zur Verfügung. Diese Weiterbildung kann vom Teilnehmer selbst vorgeschlagen und z.B. auch in praktikumsbegleitendem Sprachunterricht bestehen.
• Gefördert werden die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort in Deutschland und Praktikumsort im Ausland in voller Höhe. Es müssen keine Originalbelege vorgelegt werden; als Nachweis genügt die schriftliche Fahrpreisauskunft der Bundesbahn.
• Wenn die entsprechenden Unterlagen bei der Sequa vorliegen, können 50 % der bewilligten Förderhöchstsumme vor Reiseantritt abgerufen werden. Die Restmittel werden nach der Endabrechnung überwiesen. n
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