Die Deutsche Ausgleichsbank als größtes Förderinstitut für Existenzgründungen bietet seit dem 1. Mai ein sogenanntes „DtA-Startgeld“ an. Dabei wird die Hausbank durch eine 80 % ige Haftungsfreistellung stärker als üblich vom Risiko entlastet, um der Ablehnung von Existenzgründungsvorhaben oder der zurückhaltenden Kreditvergabe entgegen zu wirken. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Es können alle Investitionen, sogar der Betriebsmittelbedarf zur Gründung einer selbständigen Existenz gefördert werden. Die Höchstsumme liegt bei 100 000 DM. Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden. n
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