Der Steuerbonus für Handwerksleistungen soll nach dem Willen der Bundesregierung rückwirkend ab 1. Januar 2006 gelten. In einem aktuellen Informations-Faltblatt informiert der ZDH über die praktische Anwendung der Vereinbarung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen für Betriebe und ihre Kunden. Der Flyer kann im Internet unter www.zdh.de angefordert oder als pdf heruntergeladen werden.
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