Der Jahresbeginn 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich.
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes treten 2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungs-Beschränkung bei Mantelkäufen. Zudem wird der Abzugsbetrag für geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50 Prozent werden zurückgeführt.
Erbschaftsteuer: Mit dem Auslaufen des Wahlrechts zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle wird die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von sieben auf fünf Jahre abgesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen auch nicht mehr 650 Prozent der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400 Prozent. Das Lohnsummenkriterium gilt anstatt für Betriebe ab 10 Mitarbeitern künftig erst ab mehr als 20 Mitarbeitern.
Umsatzsteuer: Die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung wurde in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31. Dezember 2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500 000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. Darüber hinaus kündigte die neue Bundesregierung im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung an.
Bis Ende 2010 können Handwerksbetriebe noch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7 g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.
Korrekturen am Einkommensteuertarif wurde in Form einer weiteren Erhöhung des Grundfreibetrags vorgenommen. Für Alleinstehende liegt er nun bei 8004 Euro, für Ehepartner bei 16009 Euro. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Ab 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderausgaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat die neue Bundesregierung zudem Familien gestärkt. Der Kinderfreibetrag wird auf 7008 Euro angehoben. (ZDH)
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