Bei einer betrieblichen Altersversorgung haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beträchtliche Steuervorteile. Außerdem ist sie äußerst günstig – egal, ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert. Alle Arbeitnehmer haben seit 2001 ein Anrecht darauf, Teile des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) unter Nutzung von erheblichen Steuervorteilen erweist sich als eine gute Möglichkeit, für spätere Zeiten vorzusorgen. Auch Mitarbeiter aus Gewerbe und Mittelstand, die noch immer nach einer überschaubaren und leicht umsetzbaren Lösung zur Absicherung im Alter suchen, sollten sich die betriebliche Altersvorsorge näher ansehen. Der Arbeitnehmer erhält zudem mehr Sicherheit für seine Familie. Zur Hinterbliebenenversorgung können Witwen- oder Witwer- sowie Waisenrenten für Kinder vereinbart werden, wenn diese nicht bereits automatisch mitversichert sind.
Eine einfache und bewährte Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist die so genannte Direktversicherung. Die Mitarbeiter profitieren hier von klaren Vorteilen: Sie zahlen weniger Steuern, die Kapitalleistungen sind bei Ablauf in der Regel steuerfrei und auf Wunsch können Zusatzversicherungen wie Hinterbliebenenschutz oder Absicherung bei Berufsunfähigkeit integriert werden.
(Quelle: DBV-Winterthur-
Versicherungen)
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