Die EU plant ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Arbeitnehmern vor optischer Strahlung. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) kritisierte in diesem Zusammenhang das „unglaubliche Ausmaß an gängelnder EU-Gesetzgebung“. Landeshandwerkspräsident Möhrle: „Reicht es denn nicht aus, wenn ein Betriebsinhaber seine Mitarbeiter an Schönwettertagen auffordert, T-Shirts und lange Hosen anzuziehen und – falls nicht ohnehin Helmpflicht vorgeschrieben ist – eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzlotion zu verwenden?“ Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Menschen, die im Freien arbeiten, vor zuviel Sonnenlicht, Laser-, UV- oder Infrarotstrahlung geschützt werden. Die neue Regelung würde die Arbeitgeber dazu verpflichten, falls eine überhöhte Strahlung nachgewiesen wird, ein Aktionsprogramm mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen durchzuführen, damit die Arbeitnehmer weniger Strahlung ausgesetzt werden. Möhrle: „Es gibt kaum eine bessere Möglichkeit für die Europäische Kommission und das Parlament, den Verdruss der Betriebe über diese Institutionen noch weiter zu steigern, als durch solche Schnapsideen.“ Gleichzeitig appellierte er an die Abgeordneten, dafür zu sorgen, dass der gesamte Teil der Richtlinie, soweit er sich auf Strahlung aus natürlichen Quellen bezieht, zurückgezogen wird.
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