Die Strompreise werden teurer. Dies macht sich auch und vor allem für das Handwerk bemerkbar. Bevor die gestiegenen Strompreise auf Kunden und Auftraggeber umgelegt werden, lohnt sich ein Vergleich von Stromanbietern und gegebenenfalls ein Wechsel.
Stromanbieterwechsel für Gewerbe und Industrie
Viele Stromanbieter – darunter auch lokale Stromanbieter – haben besondere Preise und Stromtarife für Gewerbetreibende. Doch sind auch Handwerksbetriebe nicht vor steigenden Energiepreisen sicher. Und durch weniger Stromverbrauch zu sparen, ist im Rahmen des laufenden Betriebs schwer möglich.
Bei höherem Stromverbrauch können vor allem mit lokalen Anbietern Sonderverträge geschlossen werden, in deren Rahmen besondere Preisnachlässe festgelegt werden. Doch oftmals findet sich trotz Sondervertrag noch ein günstiger Tarif, wenn man gründlich vergleicht.
Preisvergleich
An erster Stelle beim Stromanbieterwechsel steht der Preisvergleich. Ein kostenloser Vergleich der Stromanbieter ist mittlerweile schnell und einfach online möglich.
Ökostrom für Gewerbetreibende
Wer in seinem Unternehmen Wert auf Nachhaltigkeit legt, sollte im Rahmen eines Stromanbieterwechsels darüber nachdenken, ob er nicht 100 % Ökostrom nutzen will. Auch Ökostromanbieter bieten Unternehmen mit hohem Stromverbrauch Sondertarife und individuelle Konditionen an. Wer sicher gehen will, echten Ökostrom zu beziehen, wechselt zu einem gelabelten Ökostromtarif.
100-prozentiger Ökostrom wird CO2-neutral aus erneuerbaren Energien gewonnen. Darüber hinaus werden CO2-Emissionen, die zum Beispiel beim Bau der Energieanlagen zustande kommen, durch Klimaschutzmaßnahmen neutralisiert.
Anbieterwechsel
Ist die Entscheidung für einen neuen Stromanbieter gefallen, gilt es nur noch, Formalitäten umzusetzen. Dabei müssen Verbraucher keine Sorge haben, beim Anbieterwechsel zu riskieren, vorübergehend ohne Strom dazustehen. Der Übergang von einem Anbieter zum anderen verläuft in der Regel reibungslos. In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter sogar die Kündigung beim alten Anbieter. Nur bei Sonderkündigungen müssen Verbraucher das Kündigungsschreiben selbst aufsetzen.