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Umkleiden in Schreinereien und Tischlereien

Tipps und Infos zur Betriebseinrichtung - Herstellerinformation
Umkleiden in Schreinereien und Tischlereien

Umkleiden in Schreinereien und Tischlereien
Foto: MikeGodwin / Pixabay

Ob kleiner oder großer Handwerksbetrieb – Umkleideräume sind in jedem Fall erforderlich, denn Mitarbeiter benötigen einen Raum, um ihre Kleidung zu wechseln. Privatsphäre ist wichtig und gesetzlich vorgeschrieben.

Doch wie sollte ein solcher Raum eingerichtet sein und welche Vorgaben sind zu berücksichtigen? Hier ein paar Tipps und Infos, die es zu beachten gilt.

Einrichtung von Umkleiden in handwerklichen Betrieben

Die Umkleide gehört zu den Sozialräumen. Sie ermöglicht den Angestellten, vor Arbeitsbeginn ihre Arbeitskleidung anzuziehen und nach Ende der Arbeitszeit wieder abzulegen. Während der Arbeit bewahren die Mitarbeiter ihre Privatkleidung in Spinden auf, die abschließbar sein sollten. Ebenso muss die Möglichkeit bestehen, Wertsachen wie das Portemonnaie und den Autoschlüssel zu deponieren. Ein Spind für jeden Mitarbeiter gehört daher zur Grundausstattung in Umkleiden. Schließfächer und Spinde in den verschiedensten Varianten, Größen und Ausführungen finden Unternehmer beim Betriebsausstatter Kaiser+Kraft.

Eine komfortable Alternative ist der Garderobenschrank. Er ist größer und bietet mehr Innenraum. Unternehmen müssen gewährleisten, dass die Angestellten ausreichend Platz für ihre Kleidung finden. Ein Spind besteht meistens aus mehreren voneinander getrennten Fächern, sodass 4, 6 oder mehr Mitarbeiter einen Schrank gemeinsam nutzen. Jeder Angestellte verschließt sein Fach mittels PIN-Code, Dreh-Code oder Schlüssel. Damit die Angestellten ihre Straßenschuhe nicht in den Spind stellen müssen, können Betriebe zusätzliche Schuhregale in der Umkleide aufstellen. Des Weiteren sollten Sitzbänke, Stühle, Tische und Spiegel vorhanden sein.

Garderobenhaken sind sinnvoll, um Jacken und Mäntel aufzuhängen. Die Mitarbeiter entscheiden selbst, welche Kleidungsstücke sie im Spind “sichern” und welche Gegenstände sie in/an gemeinschaftlich genutzten Möbelstücken aufbewahren.

Getrennte Umkleiden für Männer und Frauen?

§ 6 der Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass Unternehmen für Männer und Frauen getrennte Umkleiden, Toiletten und Waschräume einrichten müssen. Alternativ ist die getrennte Nutzung zu gewährleisten. Handwerksbetriebe müssen demnach zwei Umkleiden gestalten, eine für Männer und eine für Frauen. Es wäre möglich, lediglich einen Raum einzurichten, in diesem Fall müsste jede die Benutzung dieses Raums für die Gruppe der Männer und die Gruppe der Frauen getrennt voneinander, also hintereinander, erfolgen. Diese Regelung hätte Auswirkungen auf den pünktlichen Arbeitsbeginn.

§3a der Arbeitsstättenverordnung erlaubt die ausnahmsweise Nicht-Beachtung einzelner Vorschriften bei unbilliger Härte, zur entsprechenden Genehmigung ist ein Antrag zu stellen. Allerdings ist die Einrichtung getrennter Umkleiden generell empfehlenswert und mitarbeiterfreundlich.

Allgemein sollte die Einrichtung der Umkleide mitarbeiterfreundlich und effizient sein. Die Mitarbeiter benötigen persönliche Bereiche, wo sie ihre Kleidung aufbewahren können. Da die Umkleide zu den Sozialräumen gehört, sollte sie so eingerichtet sein, dass sich alle Mitarbeiter wohlfühlen. Der Spind sollte abschließbar sein, um Sicherheit zu gewährleisten, Beschuldigungen zu vermeiden und das Betriebsklima zu erhalten.

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