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Verschärfte Auflagen

Glas, Fenster und Fassade in der neuenEnergieeinsparverordnung
Verschärfte Auflagen

Die Wärmeschutzverordnung ’95 steht, wie bei ihrer Verabschiedung angekündigt, erneut zur Novellierung an. Der wesentliche Grund liegt in dem relativ geringen Anforderungsniveau, welches gemäß der Absprache zwischen Bundesrat und -regierung bis zum Ende des Jahrzehnts um 25 bis 35 % verschärft werden soll.

Um auch verstärkt Anreize zur Realisierung einer energiesparenden Anlagentechnik zu geben, und um den Informationsgehalt des Wärmebedarfsausweises der Wärmeschutzverordnung ’95 auf den Stand eines Energiepasses zu bringen, wie ihn die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V. seit 1990 bereits herausgibt [1, 2], ist eine Erweiterung der Bilanzgrenzen und damit eine Einbeziehung der Anlagentechnik in die Verordnung vorgesehen [3, 4]. Im Weiteren wird das voraussichtliche Aussehen der Verordnung auf der Basis des Referentenentwurfs [5] und der zwischenzeitlich erfolgten Modifikationen dargelegt, wobei besonderes Augenmerk auf Fenster und Fassade gelegt wird.

Bilanzgrenzenerweiterung
Die Wärmeschutzverordnung ’95 bilanziert über die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie die passiven Solarenergiegewinne und internen Wärmequellen. Entsprechend werden Anforderungen an den Heizwärmebedarf gestellt und die Einflüsse der Heizungs- und Anlagentechnik gehen nicht in die Größe ein. Den Heizwärmeverbrauch kann der Nutzer jedoch nicht ablesen. Ein Vergleich der tatsächlichen Ist-Verbräuche (Heizenergieverbrauch) mit dem rechnerisch ausgewiesenen Wert (Heizwärmebedarf) ist nicht möglich. Berechneter Bedarf und abgelesener Verbrauch können nicht übereinstimmen.
Eine Einbeziehung des Warmwasserwärmebedarfs bei Wohngebäuden sowie die Berücksichtigung der Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgesehen, so dass nicht mehr die Kennzeichnung über den Heizwärmebedarf, sondern über den Heizenergiebedarf und den Primärenergiebedarf erfolgt.
Insbesondere bei Büro- und Verwaltungsgebäuden werden häufig Energieverbräuche für das Kunstlicht und für die Belüftung, gegebenenfalls aber auch für Kühlkälte gegenüber dem Heizwärmebedarf dominant. Eine einfache Erfassung des Kühlenergiebedarfs erscheint derzeit jedoch nicht möglich und die mögliche Erfassung des Strombedarfs für Kunstlicht [6] wird durch das Energieeinsparungsgesetz [7] erschwert.
Anforderungen der Verordnung
a) Gebäude mit normalen Innen-temperaturen
Die wesentlichen Anforderungen der EnEV werden bei Gebäuden mit normalen Innentemperaturen gem. Referentenentwurf über den Jahres-Heizenergie-, den Jahres-Primärenergie- und den Jahres-Heizwärmebedarf formuliert. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in der endgültigen Fassung der Primärenergiebedarf als Zielgröße vorgegeben wird. Dieser Jahres-Primärenergiebedarf darf in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis des Gebäudes für die Gebäudebeheizung Werte von 14,7 bis 36,8 kWh/(m³a) oder 46 bis 115 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Wird die Warmwasserbereitung mit in die Bilanzierung einbezogen, ergeben sich die Maximalwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs zu 24,1 bis 49,5 kWh/(m³a) oder 75,4 bis 154,8 kWh/(m²a). Die genannten Grenzwerte sind in Bild 1 dargestellt.
Wie bereits 1997 vorgeschlagen [8], ist eine sinnvolle Formulierung der Anforderungen nur über den Primärenergiebedarf möglich, die Ausweisung des Heizenergiebedarfs jedoch für den Energiepass notwendig.
Bei der Definition einer Kenngröße hat die Bezugsgröße die Aufgabe, die Aussagekraft der Kenngröße so groß wie möglich zu machen. Da der Endverbraucher meist in Flächen denkt,
• die primäre Zielgröße bei der Planung von Gebäuden sind Nutzflächen
• die Baukosten werden meist pro Quadratmeter genannt
• die Miete wird flächenbezogen angegeben
• die Heizkosten werden auf die Fläche bezogen
besitzt eine flächenbezogene Kenngröße einen höheren Informationsgehalt.
Gebäude mit großen Raumhöhen schneiden dabei automatisch ungünstiger ab als Gebäude mit kleinen Raumhöhen. Selbstverständlich wird deshalb niemand zu kleineren Raumhöhen übergehen, jedoch wird deren energetischer Nachteil dokumentiert. Falls aufgrund geringerer Raumhöhen in Einzelfällen raumlufttechnische Anlagen notwendig würden, muss dies gegebenenfalls in die Betrachtung mit einfließen und kann zu einer Verschiebung der Wertigkeit führen.
Die bei hohen Raumhöhen mögliche Anordnung von Zwischen-decken, Emporen und dergleichen bewirken eine Vergrößerung der Bezugsfläche und damit eine Verkleinerung der Energiekennzahl. Dies ist sinnvoll, weil das Gebäude intensiver nutzbar ist. Ein ICE-Zug wird auch deshalb energetisch günstiger beurteilt als z. B. ein Pkw, weil der ICE pro Waggon nicht nur einen Passagier befördert – die Anzahl der Sitzplätze und nicht das Zugvolumen ist entscheidend.
Dass z. B. zu einer Sport- oder Schwimmhalle andere Raumhöhen als im Wohnungsbau gehören, weiß jeder und wird deshalb auch eine höhere Energiekennzahl akzeptieren. Der Benzin- oder Dieselverbrauch des Omnibusses ist auch höher als der eines Pkw.
Es ist zu befürchten, dass trotz dieser Argumente der Volumenbezug in der Verordnung dominant bleibt.
b) sommerlicher Wärmeschutz
Zur Sicherstellung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes werden in Weiterführung der Vorgehensweise in [9, 10] maximal zulässige Sonneneintragskennwerte (g·f) in Abhängigkeit von der Klimaregion, der Bauausführung und der Nutzung vorgegeben.
c) Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen
Bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen werden wie in der bisherigen Wärmeschutzverordnung ’95 nur die Transmissionswärmeverluste limitiert, indem in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis maximal zulässige Werte in kWh/(m³a) vorgegeben werden. Die Verschärfung gegenüber der 95er-Verordnung beträgt je nach A/V-Verhältnis 2-10 %.
d) Gebäudebestand
Bei bestehenden Gebäuden sieht die Energieeinsparverordnung vor.
• Anforderungen bei baulichen Veränderungen bestehender Gebäude
• anlagentechnische und bauliche Nachrüstungsverpflichtungen
• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
Die Anforderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs beim erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude werden einerseits verschärft und andererseits künftig häufiger greifen, weil die Tatbestände, bei denen Anforderungen einzuhalten sind, erheblich erweitert werden.
e) Zusatzanforderungen
Die zusätzlichen Einzelanforderungen der Wärmeschutzverordnung ’95 sowie der Anforderungen der Heizungsanlagenverordnungen werden im Wesentlichen beibehalten und in der EnEV zusammengefasst. Auf Einflüsse, die im Berechnungsverfahren erfasst sind, wie Flächenheizungen, muss nicht mehr gesondert eingegangen werden.
f) Energiepass
Der Heizenergiebedarf ist wie schon im Energiepass Hauser/ Hausladen [2, 4] seit Jahren realisiert, auszuweisen, damit der Endverbraucher die Möglichkeit des Vergleichs zwischen prognostiziertem Energiepass-Wert und dem abgelesenen Verbrauch erhält.
Berechnungsansätze
Die Ausgangsbasis stellt der Jahres-Heizwärmebedarf dar, der gemäß den Rechenvorschriften der DIN EN 832 [11] bzw. der DIN V 4108-6 [12] ermittelt wird. Neben der Monatsbilanzierung, die einen EDV-Einsatz bedingt, findet ein Heizperiodenbilanzverfahren Verwendung, das für einfache Anwendungen herangezogen werden kann.
a) Bilanzierung des Jahres-Heiz-energiebedarfs
Die Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarfs erfolgt gemäß Gleichung 1. Der Jahres-Heizenergiebedarf ergibt sich aus der Summation des Heizwärmebedarfs, des Warmwasserwärmebedarfs und der Verluste der Anlagentechnik. Wärmegewinne aus der Umwelt, die beispielsweise bei Einsatz von Wärmepumpensystemen oder Solarkollektoren in Ansatz gebracht werden können, werden von den Verlusten abgezogen.
Gleichung 1:
Q = Qh +QW +Qt – Qr
Qh Heizwärmebedarf
Qw Warmwasserwärmebedarf
Qt Verluste der Anlagentechnik einschließlich des Energiebedarfs für Ventilatoren, Pumpen usw.
Or Wärmegewinne aus Umwelt
Die Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs erfolgt durch Bilanzierung der Wärmeverluste infolge Transmission und Lüftung sowie der nutzbaren internen und solaren Wärmegewinne.
Gleichung 2:
Qh = QI,T + Q1,V – h (Qi + QS)
QI,T Transmissionswärme-bedarf
QI,v Lüftungswärmebedarf
Qi = interne Wärmegewinne
QS = solare Wärmegewinne
h = Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne
Die Berechnungsmöglichkeit über äquivalente k-Werte entfällt. Für den Warmwasserwärmebedarf ist bei Wohngebäuden pauschal ein Wert von QW = 4 kWh/(m³a) bzw. 12,5 kWh/(m²a) zu berücksichtigen. Bei Nicht-Wohngebäuden wird kein Warmwasserwärmebedarf in Ansatz gebracht.
Die Erfassung der Heiztechnik muss die Verluste bei der Erzeugung, Verteilung und Abgabe sowie den Bedarf für das Warmwasser und den Transport von Wärme und Luft beinhalten. Während die genannten Verluste bislang meist über Nutzungsgrade beschrieben wurden, ist dies für den Energiebedarf für Warmwasser und Transport nicht möglich.
Unter Berücksichtigung von Aufwandszahlen kann der Jahres-Heizenergiebedarf alternativ gemäß Gleichung 3 bestimmt werden
Gleichung 3:
Q = Qh (eh + ehel) + QW (ew + ewel)
eh thermische Aufwandszahl der Heizungsanlage (Heiz-wärme)
eh el elektrische Aufwandszahl der Heizungsanlage (Heiz-wärme)
ew thermische Aufwandszahl der Einrichtung zur Warmwasserbereitung
ewel elektrische Aufwandszahl der Einrichtung zur Warmwasserbereitung
Die Rechenvorschriften zur Ermittlung der einzelnen Bedarfswerte werden derzeit im Rahmen von DIN 4701-10 “Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen” erarbeitet. In dieser Norm wird weiterhin festgelegt, wie der Energiebedarf für Pumpen, Ventilatoren usw. zu quantifizieren ist und in den Gesamtwärmeverlust des Heizsystems einfließt.
b) Detailprobleme
Fenster
Bei Fenstern ist gem. prEN ISO 10077-1 [13] der Wärmedurchgangskoeffizient Uw in Abhängigkeit von dem
• Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung Ug
• Wärmedurchgangskoeffizienten des Rahmens Uf
• Wärmebrückenverlustkoeffizienten des Abstandhalters C
zu bestimmen. Somit beeinflussen Fensterformat und -unterteilung den Uw-Wert. Da diese Größen im Allgemeinen zum Zeitpunkt der Nachweisführung noch nicht bekannt sind, werden voraussichtlich fiktive Fensterabmessungen definiert.
Warmwasser
Der Warmwasserwärmebedarf wird, wie bereits zuvor genannt, pauschal mit QW = 4 kWh/(m³a) bzw. 12,5 kWh/(m²a) in Ansatz gebracht. Unter Berücksichtigung von Primärenergieaufwandszahlen, die in Abhängigkeit von der Größe des Gebäudes zwischen ca. 1,5 und 2,5 liegen, ergeben sich für die Warmwasserbereitung Primärenergiebedarfe, die z. T. deutlich unterhalb der vorgesehenen Maximalwerte (siehe Gebäude mit normalen Innentemperaturen) liegen. Dieser Umstand kann zu einer Aufweichung des baulichen Wärmeschutzes führen, da die Anforderungen an den Heizenergie- und Warmwasserenergiebedarf nicht differenziert werden (Bild 1).
Die Anforderungswerte der EnEV sollten dahingehend korrigiert werden, dass typische Warmwasserbereitungssysteme und die dafür anzusetzenden Aufwandszahlen Berücksichtigung finden und somit die Aufweichung des Anforderungsniveaus unterbleibt.
Teilbeheizung
In der WSchVO ’95 werden die Effekte einer eingeschränkten räumlichen und zeitlichen Beheizung über den sog. Teilbeheizungsfaktor (TBF=0,9) erfasst. Dieser Faktor reduziert die Wärmeverluste infolge Transmission und Lüftung pauschal um 10 %. Das Rechenverfahren, das der EnEV zugrunde liegt, behandelt die genannten Effekte getrennt voneinander. Die räumliche Teilbeheizung wird dadurch berücksichtigt, dass die mittlere Raumtemperatur mit 19 °C in Ansatz gebracht wird. Der WSchVO ’95 liegt eine mittlere Raumtemperatur von 20 °C zugrunde.
Für die zeitliche Teilbeheizung bei Wohngebäuden – hier liegt in der Regel eine Nachtabschaltung vor – zeigen die Ergebnisse von dynamischen Simulationsrechnungen [14, 15], dass praktisch unabhängig von der Gebäudegröße Reduktionen des Heizwärmebedarfs in Höhe von rd. 7 bis 10 % auftreten. Diese Effekte müssen im Nachweisverfahren der EnEV – bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs und der Aufwandszahlen – einbezogen sein. Es wird vorgeschlagen, im Monatsbilanzierungsverfahren für Wohngebäude eine Nachtabschaltung mit einer Dauer von sieben Stunden vorzusehen, um eine Bedarfsreduzierung in der genannten Größenordnung zu erzielen. In dem vereinfachten Heizperiodenverfahren, das ausschließlich für Wohngebäude und Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung Anwendung finden darf, kann die Wirkung der Nachtabschaltung mit einem (zeitlichen) Teilbeheizungsfaktor von 0,95 gut beschrieben werden.
Lüftungstechnik
Die Berechnung des Lüftungswärmebedarfs erfolgt im Nachweisverfahren der EnEV unter Berücksichtigung einer evtl. vorhandenen Lüftungstechnik. Hierbei sind grundsätzlich zwei Einflüsse auf den Lüftungswärmebedarf zu unterscheiden. Je nach Lüftungstechnik wird zum einen der rechnerische Luftwechsel gegenüber dem Fall der natürlichen Lüftung geringer angesetzt (dies entspricht z. B. dem Bonusfaktor 0,95 für Abluftanlagen in der WSchVO ’95). Zum anderen wird bei Einsatz einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung weiter reduziert (z. B. Bonusfaktor 0,8 für Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung in der WSchVO ’95). Die Rechenverfahren der DIN EN 832 bzw. der DIN V 4108-6 sehen vor, dass die Wirkung der Lüftungstechnik, wie bislang auch, in einem reduzierten Lüftungswärmebedarf berücksichtigt wird.
In der Entwurfsfassung der DIN 4701-10 (Nov. 1999) wird davon ausgegangen, dass der Lüftungswärmebedarf ohne Anrechnung des Lüftungssystems ermittelt wird und die energetische Wirkung der Anlage in einer Aufwandszahl erfasst ist. Bei dieser Vorgehensweise wird allerdings nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass sich hierdurch der Ausnutzungsgrad der solaren und internen Wärmegewinne, der vom Verhältnis Wärmegewinne zu Wärmeverluste abhängt, ändert. Je nach Gebäudegröße und Randbedingungen (z. B. Fensterflächenanteil oder spezifische interne Wärmegewinne) können durch die unterschiedliche Behandlung des Lüftungswärmebedarfs Abweichungen bei der Ermittlung der Wärmegewinne von rd. 7 bis 20 % auftreten. Die Wirkung von Lüftungsanlagen muss deshalb bei der Bestimmung des Heizwärmebedarfs erfasst werden.
Bautechnische Probleme
a) Berücksichtigung von Wärmebrücken
Gem. DIN EN 832 [11] bzw. EN ISO 13789 [16] sind im Rahmen der Ermittlung des Transmissionswärmebedarfs QI,T Wärmebrückeneffekte gemäß folgender Gleichung zu erfassen:
Gleichung 4:
F Temperatur-Korrekturfaktor
U Wärmedurchgangskoeffizient (k-Wert)
A Bauteilfläche
C Wärmebrückenverlustkoeffizient
x Punktbezogener Wärmebrückenverlustkoeffizient
Wenngleich für viele Details C- und x-Werte aus entsprechenden Katalogen und Atlanten [17-23] entnommen werden können, erscheint diese Vorgehensweise für gewöhnliche Nachweise zu aufwendig. Deshalb wurde bereits in [24] ein Pauschalierungsansatz gem. folgender Definition vorgeschlagen:
Gleichung 5:
Die Bestimmung des Transmissionswärmebedarfs kann unter Berücksichtigung aller Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsfläche und der Wärmebrückeneffekte wie folgt vorgenommen werden
Gleichung 6:
QI,T = FGt · (UAW · AAW + Uw · Aw + FD · UD · AD + FG · UG · AG +UDL · ADL + FAB · UAB · AAB + DUWB · Ages)
U Wärmedurchgangs-koeffizient (k-Wert)
A Bauteilfläche
FD , FG, Fab Temperatur- Korrekturfaktoren
Indices:
AW Außenwand
W Fenster
D Dach
G gegen Erdreich
DL Decken nach unten gegen Außenluft
AB gegen unbeheizte Räume
WB Wärmebrücke
ges gesamte wärmeübertragende Hüllfläche
Als (UWB-Wert wird 0,1 W/(m²K) vorgesehen, es sei denn, die Regelkonstruktionen entsprechen den in DIN 4108, Beiblatt 2 [25] dargestellten Musterlösungen. Für diesen Fall darf DUWB zu 0,05 W/(m²K) angesetzt werden. Unbenommen bleibt der detaillierte Nachweis über die einzelnen C-Werte z. B. aus Wärmebrücken-Atlanten oder mit einem neuen Planungsinstrument, das auf der Basis des Beiblattes 2 der DIN 4108 eine Vielzahl von Wärmebrückendetails umfasst und als “Wärmebrücken-CD” für den Einsatz auf dem Computer zur Verfügung steht [26]. Mit der Angabe der Wärmedurchgangskoeffizienten sowie innen- und außenmaßbezogener Wärmebrückenverlustkoeffizienten, Darstellung des Wärmebrückenverlustkoeffizienten und des Temperaturfaktors in grafischer und tabellarischer Form, Kennzeichnung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten (C) und des Temperaturfaktors (f) gem. DIN EN ISO 10211-1 werden alle planungsrelevanten Aspekte optimaler Bauteilanschlüsse behandelt. Es besteht mit dem Planungsinstrument weiterhin die Möglichkeit der Beurteilung von Schimmelpilz- bzw. Tauwasserproblematik bei unterschiedlichen Raumlufttemperatur- und Raumluftfeuchterandbedingungen. Bei Fassaden, bei denen die wesentlichen Wärmebrückenwirkungen bereits im U-Wert erfasst sind, darf (UWB für diese Flächen zu Null gesetzt werden.
b) Berücksichtigung des Luftdichtheitsgrades der Außenhülle
Wegen der in jüngster Zeit erhöhten Luftdichtheit der Gebäudehülle und der vorgeschlagenen separaten Berücksichtigung der Wärmebrückenwirkungen, wird der bislang im Regelfall angesetzte Luftwechsel von 0,8 h-1′ auf 0,7 h-1 abgemindert. Falls mittels einer messtechnischen Überprüfung die Einhaltung des Grenzwertes der Luftdichtheit, gem. DIN V 4108-7 [27] (n50#3,0 bzw. 1,5 h-1) nachgewiesen wird, kann ein Luftwechsel von 0,6 h-1 in Ansatz gebracht werden.
Bei Verwendung einer mechanischen Lüftungsanlage und Inanspruchnahme des entsprechenden Bonus wird die messtechnische Überprüfung des entsprechenden Grenzwertes obliga-torisch sein. Auch bei natürlich belüfteten Gebäuden wird der Dichtheitstest künftig, zumindest beim Ein- und Zweifamilienhaus, sicherlich zum Standard.
Bei Nichteinhalten der bei Bauantragstellung zugrunde gelegten Luftdichtheit ist nachzubessern, ähnlich wie dies z. B. auch bei brandschutztechnischen Belangen der Fall ist.
Der Lüftungswärmebedarf ergibt sich aus dem Ansatz
Gleichung 7:
Qi,v = FGt · 0, 34 · n · V
FGt Faktor zur Berücksichtigung der Heiz-gradtagzahl
V beheiztes Luftvolumen
n Luftwechsel(zahl)
n = 0,7 h-1 bei freier Lüftung
n = 0,6 h-1 bei freier Lüftung und Dichtheitsnachweis
Bei Einsatz von lüftungstechnischen Anlagen wird der anzusetzende Luftwechsel abhängig vom Lüftungssystem festgelegt:
Abluftanlagen:
n = 0,6 h-1 Anlagenluftwechsel nAnl > 0,5 h-1
n = 0,57 h-1 Anlagenluftwechsel
nAnl = 0,3-0,5 h-1
n = 0,45 h-1 Anlagenluftwechsel n = Anl > 0,25-0,29 h-1 (Bedarfslüftung)
Zu- und Abluftanlagen:
n = 0,7 h-1 Anlagenluftwechsel
nAnl = 0,3-0,5 h-1
Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung:
n = nAnl (1-hv)+nx
hv Nutzungsfaktor des Luft/ Luft-Wärmerückgewinnungssystems
nx zusätzlicher Luftwechsel (Infiltration)
Gebäudebestand
Im Gebäudebestand greifen Anforderungen bei Änderungen von bestehenden Gebäuden. So dürfen die in Tabelle 1 aufgeführten maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient für das erneuerte Bauteil kann unter Berücksichtigung vorhandener Bauteilschichten ermittelt werden.
Daneben werden Nachrüstverpflichtungen bei bestehenden Gebäuden und Anlagen eingeführt. Die Wärmedurchgangskoeffizienten der obersten Geschossdecke müssen bis 2006 den Wert von 0,3 W/(m²K) und die der Kellerdecke 0,4 W/(m²K) einhalten. Darüber hinaus werden Festlegungen zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität getroffen. Der bestehende Wärmeschutz der Bauteile darf nicht verringert werden, energiebedarfssenkende Einrichtungen sind betriebsbereit zu halten.
Beispiele
Um die Auswirkungen des erhöhten Anforderungsniveaus auf den baulichen Wärmeschutz aufzuzeigen, sollen zwei Beispielgebäude betrachtet werden. Es handelt sich hierbei um ein freistehendes Einfamilienhaus und ein als Zweispänner ausgeführtes Mehrfamilienhaus. Die Gebäude sind in den Bildern 2 und 3 dargestellt. In den Tabellen sind Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eingetragen, die als Orientierungswerte für das jeweilige Gebäude anzusehen sind. Bei beiden Gebäuden ist der Einsatz einer konventionellen Pumpenwarmwasserheizung sowie die Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Musterlösungen der Wärmebrückendetails und die Durchführung einer Dichtheitsprüfung vorgesehen.
Es zeigt sich, dass die Anforderungen einer künftigen Energieeinsparverordnung mit heute in der Praxis üblichen Konstruktionen und Baustoffen leicht umsetzbar sind.
Literatur
[1] Hauser, G. und Hausladen, G.: Energiekennzahl zur Beschreibung des Heizenergieverbrauchs von Gebäuden. Hrsg.: Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V., Baucom Verlag, Böhl-Iggelheim 1990.
[2] Hauser, G. und Hausladen, G.: Energiekennzahl zur Beschreibung des Heizenergiebedarfs von Wohngebäuden. Hrsg.: Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V., Berlin. Energiepaß-Service Hauser & Hausladen GmbH, Baunatal 1991.
[3] Hauser, G.: Erste Erfahrungen mit der WSchVO ’95. AIT (1996), H. 1/2, S. 72-75.
[4] Hauser, G.: Brauchen wir künftig ein Gebäudezertifikat? DBZ 44 (1996), H. 11, S. 171-174.
[5] BMWi, BMVBW: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV), Referentenentwurf, Juni 1999.
[6] Hauser, G., Hausladen, G., Dönch, M., Heibel, B., Höttges, K. und Maas, A.: Energiebilanzierung von Gebäuden. Karl Krämer Verlag, Stuttgart, 1998.
[7] Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) von 22. Juli 1976, BGBl. 28. Juli 1976, S. 1873-1875.
[8] Hauser, G.: ESVO 2000 – Ein Konzeptvorschlag. Internationaler Bauphysikkongreß, Bauphysik der Außenwände, Berlin 1997, S. 11-25; TAB 29 (1998), H. 8, S. 51-56.
[9] Hauser, G. und Gertis, K.: Der sommerliche Wärmeschutz von Gebäuden (Normungsvorschlag). KI 8 (1980), H. 2, S. 71-82.
[10] DIN 4108-2: “Wärmeschutz im Hochbau – Wärmedämmung und Wärmespeicherung; Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung” (Aug. 1981).
[11] DIN EN 832 “Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Berechnung des Heizenergiebedarfs, Wohngebäude” (Dez. 1998).
[12] DIN V 4108-6 (Entwurf): “Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs von Gebäuden” (Okt. 1999).
[13] prEN ISO 10077-1: Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten. Teil 1: vereinfachtes Verfahren. März 1999.
[14] Hauser, G. und Otto, F.: Wärmespeicherfähigkeit und Jahresheizwärmebedarf. mikado (1997), H. 4, S. 18-22.
[15] Hauser, G. und Otto, F.: Einfluß der Wärmespeicherfähigkeit auf den Heizwärmebedarf und das sommerliche Wärmeverhalten. März 1999, nicht veröffentlicht.
[16] EN ISO 13789: “Thermal performance of Buildings-Transmission heat loss coefficient. Calculation method”
[17] Mainka, G.W. und Paschen, H.: Wärmebrückenkatalog. Teubner-Verlag, Stuttgart (1986).
[18] Heindl, Krec, Panzhauser, Sigmund: Wärmebrücken. Springer-Verlag Wien (1987).
[19] Hauser, G. und Stiegel, H.: Wärmebrücken-Atlas für den Mauerwerksbau. Bauverlag Wiesbaden, 1990, 2. durchgesehene Auflage 1993.
[20] Hauser, G. und Stiegel, H.: Wärmebrücken-Atlas für den Holzbau. Bauverlag Wiesbaden, 1992.
[21] Hauser, G., Schulze, H. und Stiegel, H.: Wärmetechnische Optimierung von Anschlussdetails bei Niedrigenergiehäusern und Erarbeitung von Standardlösungen. IRB-Verlag Stuttgart 1996.
[23] Hauser, G. und Stiegel, H.: Quantitative Darstellung der Wirkung von Wärmebrücken. IRB-Verlag Bauforschung für die Praxis, Band 31, Niedrigenergiehäuser unter Verwendung des Dämmstoffs Styropor (1997).
[24] Hauser, G. und Stiegel H.: Pauschalierte Erfassung der Wirkung von Wärmebrücken. Bauphysik 17 (1995), H. 3, S. 65-68.
[25] DIN 4108 “Wärmebrücken”, Beiblatt 2 (Aug. 1998).
[26] Hauser, G., Stiegel, H. und Haupt, W.: Wärmebrückenkatalog auf CD-ROM. Ingenieurbüro Hauser, Baunatal 1998.
[27] DIN V 4108-7 “Wärmeschutz im Hochbau, Teil 7: Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen – Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele” (Nov. 1996).
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