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Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern

Vertragsrecht – Herstellerinformation
Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern

Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern
Bei einem Vertrag mit ausländischen Geschäftspartnern gilt es, Stolpersteine ausfindig zu machen und zu vermeiden. Foto: Shutterstock_Chokniti Khongchum

Um sich bei Vertragsverhandlungen mit ausländischen Geschäftspartnern wiederzufinden, braucht es nicht viel: Schon ein Online-Business kann Auslöser für eine Abrede auf internationaler Basis sein. Digitale Vertragsunterzeichnungen sind an der Tagesordnung, was eine eher unpersönliche Note hat. Damit einher geht die Frage nach einem Vertragsabschluss, der keine Zweifel zulässt. Es gilt Stolpersteine ausfindig zu machen und zu vermeiden.

Herausforderungen & Empfehlungen

Als wichtigste Aspekte, die beim Fixieren der getroffenen Vereinbarungen zu berücksichtigen sind, gelten:

  • präzise definierte Regeln zum Gerichtsstand und Recht, welches anzuwenden ist
  • umfangreiche Darstellung aller für den jeweiligen Sachverhalt infrage kommenden Möglichkeiten
  • juristisch einwandfreie Fachübersetzung, welche sämtliche möglichen Zweifel ausräumt
  • exakte Definition, wie mit Umständen, die aus Force Majeure (höherer Gewalt) resultieren, umzugehen ist.

Gerichtsstand & anzuwendendes Recht

Diese Klausel sollte in den Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner integriert werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass keine Uneinigkeit über den Gerichtsstand herrscht. Deutsches Recht kommt nicht automatisch zum Tragen. Es ist ratsam auf deutschem Recht zu bestehen. Der Vertragspartner muss mit der Vertragsunterzeichnung einer solchen Festlegung jedoch zustimmen.

Konkrete Formulierungen

Schwammige Formulierungen im Vertrag sind zu vermeiden. Im Vorfeld sollten sich daher beide Parteien überlegen, welche Details in welchem Umfang auszuformulieren sind. So lässt sich mögliches Streitpotenzial bereits vorab ausschließen. Es genügt nicht, sich auf die eigenen AGB zu berufen.

Höhere Gewalt

Die Überzeugung, dass höhere Gewalt nur ein Pro-Forma-Passus in Verträgen sei, wurde mit der Pandemie jäh zerstört. Es geht hierbei um ein Ereignis, welches einen Schaden verursacht, woraufhin der Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es sollte also eine Regelung für diesen Fall getroffen werden.

Fachübersetzungen sichern den kleinen, aber feinen Unterschied

Einen Vertrag, welcher mit ausländischen Geschäftspartnern geschlossen werden soll, selbst zu übersetzen, ist keine gute Idee. Schon ein scheinbar unwichtiges Detail kann einen großen Unterschied ausmachen. Um die Gültigkeit des geschlossenen Vertrags nicht zu gefährden, sollte ein professionelles Übersetzungsbüro mit juristischen Fachübersetzungen beauftragt werden. Fachübersetzern sind die Details bekannt und sie liefern eine Übersetzung, die hieb- und stichfest ist. Die Hauptqualität eines juristischen Fachübersetzers liegt laut Easytrans24.com darin, „sowohl die rechtlichen Inhalte richtig interpretieren zu können als auch den typischen juristische Fachjargon in der Zielsprache zu beherrschen.“

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