Zum 1. Januar 2018 trat die von Tischlern und Schreinern langersehnte Reform der Mängelhaftung in Kraft. Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Ein- und Ausbaukosten.
„Damit unsere Tischler und Schreiner allerdings wirklich zu ihrem Recht kommen, müssen sie sich gegen unfaire AGB ihrer Lieferanten zur Wehr setzen“, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. So hatte der Gesetzgeber – entgegen der Empfehlung aus dem Handwerk – darauf verzichtet, die neuen Regeln AGB-fest zu gestalten, und damit zugelassen, dass Lieferanten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen können.
Der Verband Tischler Schreiner Deutschland empfiehlt daher seinen Mitgliedsbetrieben, nur solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, die dem Haftungsausschluss widersprechen. (ra/Quelle: TSD)