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VOB-Ergänzungsband kommt

PUR-Fensterfugen nicht mehr VOB-konform
VOB-Ergänzungsband kommt

Aufgepasst: Bei den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten) hat es zwei wesentliche Änderungen gegeben: Zum Einen sind mit PU-Schaum gedämmte Fensterfugen jetzt nicht mehr VOB-konform. Zum Zweiten – und das ist als Fortschritt zu werten – ist die innere Abdichtung von Fensteranschlussfugen jetzt in der ATV verankert. Ralf Spiekers, Technikreferent des BHKH, und Reiner Oberacker, TB Karlsruhe, klären auf.

Manch einer mag sich fragen, warum schon wieder eine überarbeitete VOB ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten? Nach 2002 hat man sich doch gerade erst an die neu eingearbeiteten Dinge gewöhnt. Seitens des Hochbauausschusses im deutschen Vergabeausschuss (DVA) sah man aber die Notwendigkeit, da mit der neuen ATV DIN 18340 Trockenbau wesentliche Textpassagen in den anderen Gewerke spezifischen ATVen angepasst werden mussten. Betroffen waren hier u. a. die für die Tischler und Schreiner relevanten ATVen Tischlerarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten und die Putz- und Stuckarbeiten.

Dass die Streichung des kompletten Abschnitts „Trockenbau“ bei den Landesfachverbänden und beim BHKH auf keine große Gegenliebe stieß, war klar, ließ sich aber auch nicht ändern. Der DVA sieht nach seinen Aussagen in der Auslagerung des Trockenbaues keine Gewerke-Beschneidung, eher bedeute die selbstständige neue ATV Trockenbau eine Anhebung und Erweiterung der Möglichkeiten für die betroffenen Handwerksberufe.
Komplex: Die innere Abdichtung des Fensters
Zu einem hochwertigen Produkt gehört auch eine hochwertige Montage. Dieser Satz ist richtig und sollte bei keiner Fenstermontage vergessen werden. Die Situation bei der inneren Abdichtung der Anschlussfugen warf aber in der Vergangenheit einige Fragen auf: Was war bestellt? Was war die geschuldete (technische) Leistung und welche gesetzlichen Anforderungen galt es einzuhalten?
Nach der alten VOB war nur ein fest montiertes, schlagregendichtes und in der Anschlussfuge gedämmtes Fenster zu liefern. Die aktuelle Fassung der EnEV fordert (indirekt) die innere Abdichtung nur bei zu errichtenden Gebäuden. Für bestehende Gebäude gibt es keine gesetzliche Forderung. Viele der für den Bau geschlossenen Verträge sind VOB-Verträge und so blieb eine gewisse Konfliktsituation nicht aus. Für den Praktiker eine wenig hilfreiche Situation, zumal wenn die ausführenden Betriebe immer wieder mit dem generellen Verweis auf den Stand der Technik genötigt wurden, eine innere Abdichtung häufig auch kostenlos auszuführen. Eine fatale Situation, die in unzähligen Reklamationen, Gutachten und Gerichtsauseinandersetzungen mündete.
Hier zahlte sich die den letzten Jahren immer besser werdende Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der Fensterbranche aus: Die Aufgaben des Planers wurden im Zuge der Aufstellung der Leistungsbeschreibung konkretisiert und schließlich auch die Grundlagen für die Abrechnung als „Besondere Leistung“ geschaffen.
Die drei nachstehenden Ziffern in der VOB ATV DIN 18355 enthalten wesentliche Aussagen zur inneren Abdichtung (Änderungen zur bestehenden ATV in Kursivschrift):
  • Ziffer 0.2.2 (neu): „Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke, Abdichtungen“. Dies bedeutet eine Präzisierung der Ausschreibungspflicht des Architekten. Die Aufnahme des Begriffes „Abdichtungen“, welcher die äußere und die innere Abdichtung einschließt, macht den Text und die Aufgabe des Planers nun eindeutig.
  • Ziffer 0.5.2 (neu): „Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für Leisten, Blenden, An- und Abschlussprofile, Abdichtungen, Schattenfugen und Leibungsbekleidungen und dergleichen.“ Unter der Überschrift 0.5 „Abrechnungseinheiten“ taucht nun die Längeneinheit als Basis der Berechnung/Abrechnung für Abdichtungsarbeiten auf. Hier wird erneut der Planer aufgefordert, sich über die Abdichtung Gedanken zu machen.
  • Ziffer 3: Ausführung, speziell unter 3.5.3 findet man nun folgende neue Textpassage: „Die Abdichtung zwischen Außenbauteilen und Baukörper muss dauerhaft und schlagregendicht sein. Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen. Sind Fensteranschlussfugen innenseitig luftdicht herzustellen, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.6)“.
An dieser Stelle hat es zwei wesentliche Änderungen gegeben.
Dämmstoff wird Mineralfaserdämmung
Zum Ersten sind ohne Diskussion mit den Fachkreisen die bisher „neutral“ formulierten „Wärmedämmstoffe“ in das viel spezifischere Material „Mineralfaserdämmstoffe“ umgeändert worden. Damit wird die bisher zu über 95 Prozent in der Praxis ausgeübte Handhabung, dass die Fensteranschlussfugen mit PU-Schaum als Wärmedämmung gefüllt werden, nicht mehr VOB-konform. Das Bauen würde ohne qualitative Verbesserung teurer und die Betriebe laufen Gefahr, mit – in der Sache unnötigen – Mängelrügen überzogen zu werden.
Zum Zweiten ist es aber als ein sehr großer Erfolg zu sehen, dass in dieser zentralen ATV endlich die innere Abdichtung von Fensteranschlussfugen Eingang gefunden hat. Aus der gewählten Formulierung „sind Fensteranschlussfugen innenseitig luftdicht herzustellen“ ergibt sich nicht notwendigerweise ein Zwang, das in jedem Fall tun zu müssen. Vielmehr ist es eine erneute Anforderung einer planerischen Vorgabe hierzu. Allerdings: Dieser Punkt enthält auch die Notwendigkeit einer Bedenken- und Hinweispflicht für den Fachunternehmer, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist bzw. auch und gerade dann, wenn ein Planer überhaupt nicht eingeschaltet ist.
Auch in der Ziffer 3.5.4 wurde der angeblich zu ungenaue Begriff der „Wärmedämmung“ durch „Mineralfaserdämmstoffe“ ersetzt. Der Text lautet nun: „Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlusstüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen“.
Unter der Ziffer 4: Nebenleistungen, Besondere Leistungen findet sich nun der neue Passus: 4.2.6 „Herstellen luftdichter innenseitiger Fensteranschlussfugen“. Bekanntermaßen sind „Besondere Leistungen“ solche Leistungen, die nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie besonders verlangt und dann auch besonders vergütet werden. Deshalb unterstreicht der neu gebildete Punkt 4.2.6, dass im Leistungsverzeichnis die Aufführung der inneren Abdichtung notwendig ist und damit von allen Bietern gleichermaßen auch kalkuliert werden kann.
Schlussfolgerungen
Die wirtschaftliche Relevanz der Änderung kann man sehr leicht von den Marktzahlen ableiten. Bei in Deutschland ca. 13 Mio. verbauten Fenstereinheiten (FE) pro Jahr sprechen Kritiker von mindestens 1 Mio. unklarer Ausschreibungen, von der das montierende Handwerk und die entsprechende Industrie gleichermaßen betroffen sind. Bei einem im Durchschnitt mit 26 Euro angenommenem Mehraufwand für eine innere Abdichtung pro Fenstereinheit sollte die Chance des zusätzlichen Umsatzes positiv gesehen und wahrgenommen werden.
Tipp zur Fugendämmung: In das Angebot sollte eine Formulierung mit dem sinngemäßen Inhalt wie folgt aufgenommen werden: Die Fensteranschlussfugen werden mit dem bewährten PU-Schaum gedämmt. Gerne bieten wir Ihnen auch eine andere Ausführung an.
Auch „Kleinigkeiten in den Begriffen“ haben sich geändert. Der verwendete Begriff Schmalfläche ersetzt die Kante. So heißt es u. a. nun unter 0.2.18 (neu): Ausbildung der Schmalflächen von Sperrholz-, Span- und Verbundplatten mit Anleimern, Einleimern oder verdeckten Umleimern. Als redaktionelle Änderungen sind Streichungen und textliche Anpassungen erfolgt.
Überarbeitung notwendig
Der BHKH wird voraussichtlich einen Antrag auf Überarbeitung der Norm stellen und dies aus zwei Gründen: Zum Einen hat der vorliegende Text aus Sicht der Tischler und Schreiner immer noch erhebliche fachliche Mängel, die in der Einspruchsberatung zur Norm nicht berücksichtigt werden konnten, zum Anderen bedarf es noch der Klärung, wie die Situation beim kritischen Begriff „Mineralfaserdämmstoffe“ für alle Seiten befriedigend gelöst werden kann. Bei dieser Überarbeitung wollen sich die betroffenen Fachkreise in noch stärkerem Maß einbringen. Der jetzt neu erschienene Ergänzungsband ist für 14 Euro zu beziehen bei der
HKH Service + Produkt GmbH
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