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Warum eine Meisterprüfungsverordnung?

Zulassungsfreies Handwerk
Warum eine Meisterprüfungsverordnung?

Der Meistertitel ist die Krone des deutschen Handwerks und bildet den Abschluss eines langen Lernprozesses. Die systematische Aus- und Weiterbildung im Handwerk ist auch als Berufslaufbahnkonzept bekannt und gilt nicht nur für die zulassungspflichtigen Handwerke. Innerhalb dieses Konzeptes bildet die Meisterprüfung in der Regel den formalen Abschluss, auch wenn der berufliche Lernprozess damit noch nicht abgeschlossen ist.

Die Meisterprüfungsverordnungen der zulassungsfreien Handwerke sind in § 51 a der Handwerksordnung (HwO) geregelt und können immer dann geschaffen werden, wenn für den jeweiligen Beruf eine Ausbildungsordnung erlassen wurde. Dies ist z. B. im Bestattungsgewerbe der Fall.
Nachdem die Ausbildungsordnung zur Bestattungsfachkraft zum 1. August 2006 in Kraft gesetzt wurde, war es selbstverständlich, dass der Bundesinnungsverband Bestatter Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine Meisterprüfungsverordnung ausarbeitet. Mit Inkraftsetzung der Verordnung im Januar 2010 hat Bestatter Deutschland – zusammen mit seinen Landesfachverbänden – die notwendigen weiteren Schritte zur Etablierung des Meistertitels eingeleitet.
So wurden die Handwerkskammern zum Beispiel bei der Einrichtung der Meisterprüfungsausschüsse (MPA) fachkundig unterstützt. Nach § 51 b der HwO sind die MPA durch die Handwerkskammern einzurichten und organisatorisch in diese eingegliedert. Im Gegensatz zu den MPA in den zulassungspflichtigen Handwerken stellen sie allerdings keine eigenständige Prüfungsbehörde dar. Sie sind vielmehr ähnlich wie Gesellen- bzw. Fortbildungsprüfungsausschüsse zu handhaben.
Danach können sich mehrere Handwerkskammern einen Prüfungsausschuss teilen. Ein Rechtsanspruch leitet sich daraus nicht ab. Bei Gewerken mit geringen Prüflingszahlen ist die Nutzung eines Prüfungsausschusses durch mehrere Kammern aus prüfungsökonomischer Sicht durchaus sinnvoll. Im Gegensatz zu den Gesellenprüfungsausschüssen kann die Handwerkskammer die Aufgaben des Einrichtens und des Unterhaltens von MPA in zulassungsfreien Handwerken nicht an Innungen, Landesfach- oder Bundesverbände delegieren.
Für das Bestattungsgewerbe zum Beispiel sind derzeit an folgenden Standorten Meisterprüfungsausschüsse eingerichtet:
  • HWK Braunschweig/Lüneburg/Stade (Niedersachen)
  • HWK Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
  • HWK des Saarlands
  • HWK Wiesbaden (Hessen)
Darüber hinaus bieten die Landesfachverbände tischlernord, tischlernrw, Bestatter Saar und Bestatter Hessen die Möglichkeit, sich in Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung vorzubereiten.
Kontakt: Bestatter Deutschland
Arne Bretschneider
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