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Weiterbildung im Westen

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Weiterbildung im Westen

Kaiserslautern ist mit 104 000 Einwohnern eine kleine, liebenswerte Großstadt, die von einer herrlichen Landschaft mit sanften Hügeln und viel Wald umgeben ist und im Mittelpunkt der weinfrohen Pfalz liegt. Aber nicht nur landschaftliche Schönheit, Kultur und Altertum kann die Barbarossa-Stadt bieten: Seit 1970 ist Kaiserslautern auch Universitätsstadt und die Fachhochschule kann auf eine über hundertjährige Tradition zurückblicken. Seit 1994/95 werden an der Fachschule für Holztechnik auch Techniker ausgebildet, wobei der Schwerpunkt der Schule auf Möbelbau und Raumgestaltung liegt.

Die Fachschule für Holztechnik, Kaiserslautern, bietet Facharbeitern aus einschlägigen Berufen der Holzverarbeitung eine qualifizierte theoretische Weiterbildung an, die sich an der Praxis orientiert. So werden beispielsweise ab dem dritten Schulhalbjahr Entwürfe und Konstruktionen ausschließlich computergestützt konzipiert und mit acht Wochenstunden – in den Fächern CNC- und CAD-Technik – ist der Nachweis erbracht, daß die Ausbildung den späteren beruflichen Anforderungen gerecht wird. Die Ausbildung führt in zwei Schuljahren zum Abschluß „Staatlich geprüfter/e Techniker/in, Fachrichtung Holztechnik, Schwerpunkt Möbelbau und Raumgestaltung“.

Der Absolvent dieses Bildungsganges wird befähigt, qualifizierte technische Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu lösen. Er hat gute Berufsaussichten in größeren Tischlereien, in Möbelfabriken, im Holzhandel, in Einrichtungshäusern und in Architekturbüros.
Zunehmend wenden sich einstellungsbereite Firmen direkt an die Fachschule, um für ihren speziellen Funktionsbereich den/die geeignete/n Techniker/in zu finden, wobei etwa 60 % der Absolventen – nach den bisherigen Erfahrungen – bis zur Abschlußprüfung eine Anstellung gefunden haben.
Zugangsvoraussetzungen
Um das Studium an der Fachschule für Holztechnik beginnen zu können, sind folgende Nachweise erforderlich:
• Abschlußzeugnis der Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiges Zeugnis.
• Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlußzeugnis) in einer Klasse mit einschlägiger Fachrichtung. (Bootsbauer/in, Böttcher/in, Glaser/in, Holzbearbeitungsmechaniker/in, Holzflugzeugbauer/in, Holzmechaniker/in, Modellbauer/in, Mo-delltischler/in, Parkettleger/in, Sägewerker/in, Schiffszimmerer/in, Tischler/in, Zimmerer/ in; Ausnahmeregelung: Bauzeichner/in der Fachrichtung Hochbau, Technische/r Zeichner/in – lnnenausbau).
• Zeugnis mit Benotung über die bestandene Ausbildungsabschlußprüfung gemäß Berufsbildungsgesetz in einem einschlägigen Beruf.
• Nachweis über eine der Fachrichtung entsprechende, mindestens zweijährige, praktische Berufstätigkeit im Anschluß an die Ausbildungsabschlußprüfung. Die Aufnahme erfolgt zum Beginn des jeweiligen Schuljahres, d.h. unmittelbar nach den Sommerferien, wobei keine Aufnahmeprüfung stattfindet. Wird ein Schuljahr nicht erfolgreich abgeschlossen, kann es einmal wiederholt werden.
Neben den Pflichtfächern (siehe Stundentafel) werden auch Wahlfächer mit je zwei Wochenstunden pro Klasse und Schuljahr angeboten.
Gemäß Schulgesetz Rheinland-Pfalz § 41a Abs. (1) kann die Zulassung zur Fachschule beschränkt werden, wenn die Zahl der Bewerber die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
Der Anmeldeschluß ist der 1. März des jeweiligen Jahres.
Nach der zweijährigen Ausbildung folgt die staatliche Prüfung, die gegliedert ist in eine
• schriftliche Prüfung in berufsbezogenen Fächern
• Fertigkeitsprüfung in Entwurf und Konstruktion
• mündliche Prüfung in maximal drei Fächern.
Dabei kann der Prüfling Fächer benennen, in denen er zusätzlich mündlich geprüft werden will; er erhält die Möglichkeit, mindestens in einem von ihm benannten Fach geprüft zu werden.
Zu den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
  • 1. Aufnahmeantrag für Fachschulen in Rheinland-Pfalz
  • 2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • 3. Beglaubigte Abschriften/Kopien vom Abschlußzeugnis der 9. Klasse (oder gleichwertiges Zeugnis), vom Abschlußzeugnis der Berufsschule und vom Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
  • 4. Arbeitsbescheinigungen
über eine der Fachrichtung entsprechenden, mindestens zweijährigen, praktischen Berufstätigkeit.
Es werden keine Aufnahme-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren erhoben. Die Kosten für Lernmittel, Exkursionen und Betriebsbesichtigungen tragen die Fachschüler; ebenso die Aufwendungen für Arbeitskleidung und -mittel.
Bundesausbildungsförderungs-gesetz BAföG, Förderung gemäß § 2 (1) Ziff. 3: „Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt . . .“ Für die Förderung gemäß BAföG sind die örtlichen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen zuständig; Auskünfte sind dort einzuholen. Die Antragstellung erfolgt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, bei den für den Wohnsitz zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.
Berufsbildende Schule I – Technik – Kaiserslautern, Kaiserbergring 29, 67657 Kaiserslautern, Tel. 06 31/37 27 -0, Fax -/37 27-19 0. n
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