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Wer hat Schuld, wenn´s schimmelt?

Fenstersanierung = Lüftungsproblem?
Wer hat Schuld, wenn´s schimmelt?

Wieder einmal jähren sich im Oktober die Rosenheimer Fenstertage. Im Themenblock „Altbausanierung“ wird Ehrenfried Heinz die Schuldfrage klären, ob der Fensterbauer oder die Industrie beim Schimmelpilzbefall regresspflichtig gemacht werden kann. Wir veröffentlichen seinen Aufsatz vorab und zeigen seine Lösungsansätze.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert ebenso wie vorher die Verordnungen zum Wärmeschutz (WSchV) nicht nur die Herstellung einer luftundurchlässigen Gebäudehülle, sondern darüber hinaus auch die Einhaltung von Grenzwerten für die Fugendurchlässigkeit aller außen liegenden Fenster. Welche diesbezüglichen Änderungen der zulässigen Werte sich zuletzt daraus ergeben haben, zeigt nebenstehende Tabelle.

Obwohl die Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle unstrittig sind, gibt es immer noch Stimmen, die aus lüftungstechnischen Gründen grundsätzliche Bedenken gegen eine zu hohe Gebäudedichtheit vorbringen. Die Häufigkeit von Feuchteschäden einschließlich Schimmelpilzbefall in unseren Wohnungen scheint ihnen dabei Recht zu geben. Und das Problem tritt nicht nur in modernisierten, luftdichter gemachten Gebäuden auf. Auch in neu errichteten, gleichzeitig auch vergleichsweise besser wärmegedämmten Gebäuden wird die Feuchtigkeit im Haus immer häufiger unzureichend abgeführt und es kommt zu Schäden und Schimmelpilzbefall. Eine im Winterhalbjahr 2000/01 im gesamten Bundesgebiet in 5530 zufällig ausgesuchten Wohnungen durchgeführte Untersuchung hatte das folgende repräsentative Ergebnis:
  • In 21,9 Prozent der Wohnungen wurden Feuchteschäden festgestellt. Im Altbau lag der Anteil bei 22,2 Prozent; im Neubau (ab 1997 fertig gestellt) wurden immerhin noch 12,3 Prozent Wohnungen mit Feuchteschäden ermittelt.
  • Feuchteschäden, die durch unzureichende Lüftung verursacht wurden: 14,2 Prozent (Altbau: 14,4 %, Neubau: 7,6 %).
  • Sichtbarer Schimmelpilzbefall im gesamten Wohnungsbestand: 9,3 Prozent (Altbau: 9,4, Neubau: 5,3 %).
  • Lüftungsrelevanter Schimmelpilzbefall gesamt: 5,8 Prozent, (Altbau: 6,1 %, Neubau: 2,3 %).
Die Untersuchungsergebnisse haben aber auch gezeigt, dass Gebäude mit modernen Fenstern nicht zwangsläufig Schimmelpilz-Wachstum zur Folge haben müssen. Wohnungen mit Fenstern, die über eine umlaufende Dichtung verfügen, haben beispielsweise ein deutlich verringertes Feuchtigkeitsschadensrisiko. Wesentliche Ursachen bzw. Risiken sind unvollkommene Wärmedämmung bzw. vorhandene Wärmebrücken, ungenügende Raumtemperierung sowie unzweckmäßige Anordnung von Einrichtungsgegenständen. Im Zusammenwirken mit diesen Ursachen steigt das Risiko für das Auftreten von Schimmelpilz jedoch signifikant an, wenn bei luftdichter Gebäudehülle keinerlei lüftungstechnische Maßnahmen (LTM) die Sicherstellung eines bestimmten nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels (siehe Tabelle: „Risikofaktoren für Feuchtigkeitsschäden“) gewährleisten.
Luftdichtheit nach Einbau neuer Fenster
Werden beispielsweise bei einer Modernisierungsmaßnahme in massiv errichteten Mehrfamilienhäusern (z. B. „Plattenbauten“) die alten Fenster durch neue ersetzt, sinkt der praktisch mögliche Luftwechsel (dieser Wert gibt an, wie oft die Luftmenge der Wohnung pro Stunde ausgetauscht wird) über Undichtheiten drastisch auf ca. 0,10/h. Zum Vergleich dazu die Vorgaben in DIN 1946-6: 0,17/h # n # 0,5/h.
In Wohnungen mit solch hoher Luftdichtheit liegt die Verantwortung für den Feuchteabtransport fast ausschließlich beim Nutzer. Dieser ist mit der von ihm abverlangten Aufgabe unter den veränderten gebäudetechnischen Bedingungen vielfach überfordert. Die Schwierigkeit der Lüftungsaufgabe besteht dabei wohlgemerkt darin, einerseits ausreichend (d. h. entsprechend den hygienisch-gesundheitlichen und bautenschutztechnischen Anforderungen) zu lüften und andererseits nicht mehr Heizwärme dafür aufzuwenden, als notwendig ist und gemäß EnEV angestrebt wird.
Die häufig gestellte Frage, ob in solchen Fällen die Fensterindustrie wegen des Einbaus von Fenstern mit nahezu luftdichten Fugen nicht zumindest eine Mitschuld an den auftretenden (Feuchte-)Problemen trifft, kann aber eindeutig mit Nein beantwortet werden.
Wie waren vorher die Lüftungsgewohnheiten?
Unstrittig kann der Austausch alter gegen neue Fenster zu einer Änderung der lüftungstechnischen Eigenschaften einer Wohnung bzw. eines Hauses führen. Im Ergebnis bedeutet das, dass sich der (unkontrollierte) Luftwechsel über In- und Exfiltration merklich verringert. Dieser Umstand kann aber nur dann zu einem Feuchteproblem führen, wenn vorher der Mindestluftwechsel überwiegend über die Fensterfugen sichergestellt worden ist.
In erster Linie bestehen aber die lüftungsrelevanten Aufgaben des Fensterbauers aus zwei Punkten:
  • in Verbindung mit der Außenlärm-Dämpfung sollen die unkontrollierten Lüftungswärmeverluste minimiert werden,
  • das Auftreten von Zugluft im Raum soll vermieden werden.
Abhilfe: ALDs integrieren
Deshalb muss er nicht gleichzeitig über die verordnungsgemäß dichten Fenster den notwendigen Abtransport der Raumluftfeuchte gewährleisten. Er kann sich jedoch bereit erklären, aus Lüftungsgründen notwendige Öffnungen (nach DIN: Außenwand-Luftdurchlässe, kurz ,ALD‘) in die Fensterkonstruktion zu integrieren, um damit die Arbeit des im Grunde unverzichtbaren Lüftungsplaners zu unterstützen. Nebenbei bemerkt: Die Durchlässigkeit der ALD´s muss nach DIN EN 1026 seit 2000 nicht mehr der Fugendurchlässigkeit zugerechnet werden.
Die Aufgabe des Lüftungsplaners ist es, für Planung und Realisierung der Lüftung und hierbei in erster Linie für die Sicherstellung eines empfohlenen (DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen) nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels zu sorgen. Die Mithilfe des Fensterbauers bei der Herstellung einer hohen Gebäudedichtheit ist dabei die Basis für eine kontrollierte Luftzuführung in alle zu lüftenden Räume.
Frische Luft in luftdichten Gebäuden
Grundsätzlich gilt, dass die Verbesserung der Luftdichtheit eines Gebäudes durch Fenstersanierung nicht zwangsläufig zu einem Lüftungsproblem führen muss. Sie ist unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise sogar notwendige Voraussetzung für die anzustrebende Realisierung einer wirkungsvollen kontrollierten Lüftung.
  • Die Planung bautechnischer Modernisierungsmaßnahmen muss immer mit der Prüfung auf Notwendigkeit der Durchführung lüftungstechnischer Maßnahmen einhergehen.
  • LTM können in Form freier oder ventilatorgestützter Lüftung umgesetzt werden.
  • Die ventilatorgestützte Lüftung bietet größere Sicherheit für die Problemvermeidung als die freie Lüftung, wenn ein ständiger nutzerunabhängiger Mindestluftwechsel sichergestellt wird.
  • Bei freier Lüftung und bei reinen Abluftanlagen ist eine definierte Luftdurchlässigkeit (anstelle der unkontrollierten Undichtheit) der Gebäudehülle in Form von ALD Voraussetzung für deren Wirksamkeit.
  • Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung erfordern aus energetischen Gründen eine besonders hohe Dichtheit der Gebäudehülle.
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