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Wohin damit?

Baustellenabfälle beim Fenster- und Türeneinbau
Wohin damit?

Die Zeiten, in denen Meister sich auf die fachgerechte Ausführung ihrer Gewerke konzentrieren konnten, sind vorbei. Heute gilt es eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen im Blick zu halten. Immer wichtiger wird dabei die Abfallentsorgung auf der Baustelle, für welche die Handwerksbetriebe nach VOB in der Regel selbst gerade stehen müssen.

In kaum einem anderen Umweltbereich kann so viel Geld und Zeit eingespart werden, lautet die Überzeugung von Rolf Apfeld,Marketing- und Entsorgungslogistikleiter bei der PDR Recycling GmbH + Co KG, Thurnau (Nordbayern): besonders bei der Modernisierung, wie die Beispiele der Fenster- und Türenmontage zeigen.
Das wichtigste Prinzip ist, die Abfälle sortenrein zu erfassen und als reine Fraktion an den Entsorger abzugeben.
Bei der Montage von Fenstern und Türen im Neubau fallen die Verpackungsmaterialien der Fenster, also Styroporformteile, Folien oder Pappen, gebrauchte Montageschaumdosen, Bauschutt in relativ geringen Mengen und etwas Restmüll, zum Beispiel Kantenreste, verbrauchtes Schleifpapier, ausgehärtete Klebe- oder Leimabfälle, Lackreste, Reste von Isoliermaterial und Kehricht, an.
Lösung für Sonderabfall
Am sensibelsten für den Handwerksbetrieb ist der Umgang mit den gefährlichen Abfällen, die umgangssprachlich auch als Sonderabfälle bezeichnet werden. Dazu gehören gebrauchte PU-Schaumdosen und nicht ausgehärtete Lackreste, die das Europäische Abfallverzeichnis als gefährlichen Abfall ausweist. Sie müssen deswegen nach Paragraf 3 der Gewerbeabfallverordnung von anderen Abfällen getrennt gehalten, gelagert, transportiert und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden. PU-Schaumdosen sind wegen ihrer flüssigen Inhaltsstoffe durch die Paragraf 3 und 7 der Verpackungsverordnung als gefährlicher Abfall zur Verwertung bestimmt. Sie gehören deswegen auch nicht in die Sondermüllverbrennungsanlage und auf gar keinen Fall in den Baumischcontainer. Landen sie einfach dort, bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass dieser teurer als Sondermüll entsorgt werden muss. Was mit Kosten zwischen 170 und 350 Euro pro Tonne zu Buche schlägt.
Kostenlos und rechtssicher ist es, die gebrauchten PU-Schaumdosen im Originalverkaufskarton zu sammeln und von der PDR zum Recycling abholen zu lassen. Den Auftrag dazu kann jeder über eine gebührenfreie Telefonnummer (0800 7836736 oder Faxnummer (0800 7836737) sowie über www.pdr.de erteilen. Für Mengen bis zu fünf Kartons erhält der Betrieb so genannte Retourenmarken, mit denen er die Dosen kostenlos per Post zum Recycling schicken kann. Ab einer Menge von sechs Karton holt der PDR-Logistikservice den Abfall direkt beim Betrieb oder auf der Baustelle ab. Der Betrieb erhält einen Entsorgungsnachweis mit Verwertungsgarantie, mit dem er die korrekte Entsorgung gegenüber den Behörden nachweisen kann. Fallen im Handwerksbetrieb nur einzelne Dosen an, können diese bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. Diese nehmen oft auch Lackreste an. Oft bieten auch die Hersteller Rücknahmemöglichkeiten an. Alternativ gehören die flüssigen Lacke zum Entsorgungsfachbetrieb.
Pappen lassen sich als Altpapier kostenlos entsorgen, größere Mengen können sogar verkauft werden. Für Styropor und Folienverpackungen gibt es spezielle Branchenlösungen, an die sie nach Typen in einzelnen Säcken sortiert abgegeben werden können. Alternativ kann sie der beauftragte Entsorgungsbetrieb zur Verwertung geben. Geringe Mengen Bauschutt gehören in den Baumischabfall. Bei größeren Mengen lohnt sich wegen des großen Preisunterschiedes und des hohen Gewichtes die getrennte Erfassung.
Bei Sanierungen fallen zusätzlich die Altfenster an. Kunststofffenster kann der Handwerker an das Recyclingsystem Rewindo abgeben. Informationen hierzu finden sich auf www.rewindo.de. Da das Fensterrecycling nach Gewicht berechnet wird, ist es sinnvoll, das Glas über den betrieblichen Altglascontainer zu entsorgen.
Komplizierter sind alte Holzfenster, die von der Altholzverordnung wegen der anzunehmenden Behandlung mit Holzschutzmitteln als Altholz der Klasse IV, als gefährlicher und damit teuer zu entsorgender Abfall eingestuft wurden. Hier konnten der Bundesverband Holz- und Kunststoffverarbeitendes Handwerk und weitere Verbände erreichen, dass Modelle, die nach 1990 eingebaut wurden, als verwertbares Holz der Altholzklasse II entsorgt werden können. Auch ältere Fenster können mit einiger Detektivarbeit umkategorisiert werden. Unterstützung bei diesen Fragen finden die Schreiner und Tischler bei den HKH-Landesverbänden.
Metallteile wie zum Beispiel Fenstergriffe, sind sortenrein getrennt, angesichts der weiter anziehenden Rohstoffpreise zunehmend für den Verkauf an Schrotthändler interessant. ■
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