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ZDH lehnt Lockerung ab

Handwerksordnung
ZDH lehnt Lockerung ab

Zu der von der SPD verabschiedeten „Wiesbadener Erklärung – Offensive für den Mittelstand“ stellt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), fest: „Wir begrüßen die Pläne des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, kleine Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien. Dies wäre eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme. 50 Prozent der Handwerksbetriebe geben an, dass bürokratische Belastungen eine ernsthafte Bedrohung für den Erfolg ihres Unternehmens sind. Eine Reduzierung dieser Belastungen trägt also zur Bestandssicherung von Unternehmen bei und baut Hürden für den Schritt in die Selbstständigkeit ab.“ Einzelheiten nenne die von Bundesminister Clement vorgelegte „Wiesbadener Erklärung“ zwar noch nicht. Der ZDH gehe jedoch davon aus, dass künftig alle Gewerbebetriebe mit Einnahmen bis zu 50 000 Euro von der Pflicht zur Buchführung befreit werden. Die Hälfte der Einnahmen sollte pauschal als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden. In einem Gesamtkonzept für die steuerliche Behandlung von Kleinunternehmen sollte auch die Streichung der Gewerbesteuerpflicht nicht fehlen, auf die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sollte man verzichten können. Wichtige Punkte der Mittelstandsoffensive der Bundesregierung gehen auf Anregungen des ZDH zurück. So die angekündigte neue Initiative zur Verbesserung der Zahlungsmoral oder die Förderung der Außenwirtschaftsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen. Die vorgeschlagene vierjährige Befreiung für Existenzgründer von den Beiträgen an die Kammern könne jedoch nicht in deren Interesse liegen. Denn vor allem Existenzgründer profitierten von der Beratung der Kammern. Eben diese Dienstleistungen wären bei dem zu erwartenden Rückgang der Mitgliedsbeiträge gefährdet. An der vorgeschlagenen Modernisierung der Handwerksordnung, so Philipp, wolle man gerne mitarbeiten: „Eine weitere Lockerung der Handwerksordnung darf es allerdings nicht geben. Dies würde zu Qualitätseinbussen und einem erheblichen Nachlassen der Ausbildungsleistung führen. Daran kann niemand ein Interesse haben.“ o

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