„Verbraucher werden häufig mit irreführenden Bezeichnungen für Bodenbeläge getäuscht“, stellt Michael Schmid, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), fest. Er bezieht sich damit sowohl auf die Werbebeilagen der Baumärkte als auch auf viele Online-Shops und schlecht recherchierte Zeitungsberichte.
Dabei ist es eigentlich eindeutig: Als Parkett dürfen nur Fußböden mit einer Echtholz-Nutzschicht von mindestens 2,5 Millimetern bezeichnet werden. Hingegen besteht die Nutzschicht von Vinyl- oder LVT-Fertigparkett aus erdölbasiertem, thermoplastischem und mit Weichmachern versehenem Vinyl. Bei Laminatparkett ist es ein melaminharzbasierter Kunststoff. Auch Korkparkett hat keine Nutzschicht aus Holz und Bambus-Fertigparkett basiert auf der Grasart Bambus.
Die Differenzierung von Bodenbelägen sei in den spezifischen Normen klar geregelt, so Schmid. Er fordert, dass Hersteller und Händler bei Holzimitaten ergänzend zur richtigen Bezeichnung auch den Zusatz „Nachbildung“ verwenden. (nr/Quelle: vdp)
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