Die Anforderungen für barrierefreie Gebäude sind weitgehend bauordnungsrechtlich eingeführt, die in der DIN 18040 Teil 1 und 2 zu finden sind. Sie gilt für öffentliche Bauten, neue Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und genehmigungspflichtige Umbauten. Für die Planung sollten u. a. folgende Aspekte beachtet werden (DIN 18040, Kapitel 4.3.3 (Türen)):
- Öffnungsart: Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang. Hier sind automatische Schiebetüren besser geeignet.
- Kontrastreiche Gestaltung: Für Personen mit Sehbehinderung ist die Farbgebung der Rahmen/Türen mit möglichst kontrastreichen Farben und Hell-Dunkel-Kontrast zu empfehlen.
- Zwei-Sinne-Prinzip: Die Vermittlung von wichtigen Informationen (Griffe, Bedienelemente) soll für mindestens zwei Sinne erfolgen; bei Bauelementen visuell, haptisch oder akustisch.
- Maße: lichtes Durchgangsmaß min. 90 cm, Bedienhöhe für Griffe 85 cm (im begründeten Einzelfall bis 105 cm), Schwellen unzulässig (max. 2 cm, wenn technisch unabdingbar).
Die Forderungen der DIN 18040 mit Türen ohne Schwellen stehen bei Außentüren im Widerspruch zur Abdichtungshöhe von min. 15 cm gemäß DIN 18195. DIN 18195 lässt barrierefreie Übergänge als abdichtungstechnische Sonderlösung zu, wenn Maßnahmen wie bauseitige Überdachungen oder kontrollierte Entwässerungssysteme genutzt werden. Die maximale Schwellenhöhe von 20 mm entspricht einer Wassersäule von 20 mm mit einem Staudruck von ca. 200 Pa. Steigt die Wassersäule höher, kommt es zum raumseitigen Wassereintritt und man erreicht „nur“ die Klasse 5A bei der Schlagregendichtheit. Durch zusätzliche konstruktive Maßnahmen ist es allerdings möglich, die Klasse 7A für zweiflügelige Stulpfenstertüren und für einflügelige Fenstertüren sogar die Klasse 9A zu erreichen. Zusätzliche Maßnahmen können ausreichend dimensionierte Wetterschenkel mit definierter Wasserabreißnut, Windstopper oder Schlauchdichtungen sein. Sonderlösungen wie Magnetdichtungen oder absenkbare Dichtungen erreichen hohe Dichtigkeitsklassen. (sk/Quelle: ift Rosenheim)
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