Kennen Sie das? Die Restelager laufen über, aber das meiste könnte eigentlich weg, weil es im Grunde nicht mehr benötigt wird. Außerdem weiß kaum noch jemand, was dort alles gehortet wird. Dieser Zustand ist unwirtschaftlich. Er raubt Platz, Zeit und Nerven. Deshalb sollte klar geregelt sein, welche Überbleibsel nach der Produktion tatsächlich zu gut für die Tonne sind und was sofort entsorgt werden kann.
Konkret heißt das: Alle Materialien, bei denen Verschnitt anfällt, wenn sie verarbeitet werden, erhalten eine Restedefinition – etwa Platten, Furnier oder Stangen. Dazu gehören genaue Maßvorgaben, etwa: „Stangenreste unter 1 m Länge sind Abfall“. Am besten geben Sie auch gleich an, was geschieht, wenn die Vorgabe erfüllt oder verfehlt wird. Kommen die Reste ins Restelager, ist es ratsam, sie vorher zu beschriften. Vermerken Sie beispielsweise die Kommission, damit das richtige Teil bei Bedarf sofort gefunden wird und nicht immer wieder gesucht werden muss.
Die Zuordnung und die Handlungsanweisung ergeben zusammen die Organisationsregel. Wichtig ist, dass Sie sie schriftlich festhalten, ausdrucken und am Verarbeitungsort prominent und gut lesbar aushängen. Denn was einmal besprochen wurde, kann im Werkstatttrubel schnell untergehen. Nur, wenn es jederzeit und ohne Recherchieren nachzulesen ist, kann man erwarten, dass sich jeder daran hält.
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