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Reduzieren gestattet? – Dichtstoff-Dimensionen am Übergang Glas/Holzrahmen

BM-Praxistipp Bauelemente Nr. 8
Reduzieren gestattet? – Dichtstoff-Dimensionen am Übergang Glas/Holzrahmen

Reduzieren gestattet? – Dichtstoff-Dimensionen am Übergang Glas/Holzrahmen
In jedem Fall wichtig: Sorgfältig verfüllen – besonders, wenn vorgegebene Dichtungsquerschnitte (hier für raumseitige Glashalteleiste) reduziert werden. Foto: ift Rosenheim/Richtlinie VE-13/2
Dürfen bei Fensterelementen die vorgegebenen Abmessungen des Dichtstoffs, der Glas und Holz verbindet, reduziert werden?

Das sagen die Vorschriften
Laut DIN 18545, dem IVD-Merkblatt Nr. 10 und der ift-Richtlinie VE-13/2 muss die Dichtstoffhöhe, also die Haftfläche des Dichtstoffes am Glas und am gegenüberliegenden Rahmenprofil, mindestens 5 mm betragen.
Zur Dichtstoffbreite bzw. -dicke gibt Tabelle Zwei der DIN 18545, Vorgaben für Holz-, Kunststoff- und Metallrahmen.
Die Mindestmaße hängen von der Farbe des Rahmenmaterials und dem Maß der längeren Seite der Verglasungseinheit ab. Für Holzfenster bis 2 m Glasabmessung sind z. B. Dichtstoffdicken von mind. 3 mm ausreichend.
Wissenswerte Faktoren
Durch eine Reduzierung des Fugenquerschnitts verringert sich die Bewegungsaufnahmefähigkeit der Abdichtung. Die notwendige Dimensionierung der Fuge ist vor allem abhängig von den Glas- bzw. Flügelabmessungen, der Glasart (z. B. höhere mechanische Druckbelastung durch „Pumpen“ von Dreifach-Verglasungen) und den tatsächlich einwirkenden klimatischen Belastungen.Wichtig in Sachen Ausführungsqualität: Wird der spritzbare Dichtstoff zu schnell eingebracht, kann es vorkommen, dass die zur Verfügung stehende Ausfachungstiefe nicht gleichmäßig ausgefüllt wird. Dann sind die tatsächlich vorhandenen und somit wirksamen Haftflächen noch geringer (s. rechtes Bild).
Absicherung durch Referenzen
Die Reduzierung der Glasabdichtungsfugenhöhe ist eine Abweichung zu einschlägigen Regelwerken. Prüftechnische Nachweise gibt es nicht. Bei geringen Belastungen (geringe Abmessungen, geschützter Einbau …) ist eine dauerhafte Funktionalität dennoch möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall die sorgfältige Versiegelung (ausreichende Verfüllung der Ausfalzung). Wer aufgrund langjähriger Erfahrung von der dauerhaften Wirkungsweise überzeugt ist, ist sicher in der Lage, die Gleichwertigkeit durch Referenzobjekte zu belegen. Das ift-Rosenheim empfiehlt, die Funktion regelmäßig bei der turnusmäßigen Wartung und Pflege zu prüfen. (mh/Quelle: ift Rosenheim)
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